Heute ist der 8.05.2026 und die Situation rund um die Wölfe in der Grafschaft Bentheim beschäftigt nicht nur die Landwirte, sondern auch die gesamte Region. Vor wenigen Tagen, am 1. und 2. Mai, wurden in einem Moorgebiet erschreckende 50 Schafe gerissen, und die Zahl der verletzten Tiere liegt bei 100! Einige davon drohen zu verenden. Ein Schock für die Schafhalter, die mit den Folgen dieser Vorfälle kämpfen müssen. Die DNA-Untersuchungen haben bestätigt, dass ein Wolfsriss vorliegt. Es ist also kein einfacher Übergriff eines anderen Tiers, sondern der Wolf, der hier sein Unwesen treibt.
In Reaktion auf diese Vorfälle hat der Landkreis eine Abschussgenehmigung für zwei Wölfe erteilt, die bis zum 15. Juni gültig ist. Diese Entscheidung wurde in Abstimmung mit dem Umweltministerium in Hannover getroffen. Es ist wichtig zu betonen, dass die vorhandenen Herdenschutzmaßnahmen grundsätzlich ausreichend waren. Doch offenbar hat es nicht gereicht. Um weitere Risse zu verhindern und die restlichen Wölfe zu vergrämen, wurde die Bejagung als notwendig erachtet. Jäger müssen dabei jedoch den Elterntierschutz beachten. Säugende Muttertiere dürfen nicht geschossen werden. Eine Umsiedlung der Wölfe kommt nicht in Frage, was die Situation noch komplizierter macht. Das ganze Vorgehen basiert auf dem Paragrafen 22 des Bundesjagdgesetzes.
Politische Rahmenbedingungen und neue Regelungen
Am 5. März 2026 wurde ein Gesetz zur Entnahme von Wölfen und zur Stärkung von Herdenschutzmaßnahmen von Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer beschlossen. Dieses Gesetz zielt darauf ab, den Schutz von Weidetieren zu verbessern und gleichzeitig den präventiven Herdenschutz zu stärken. Der Wolf wird nun in das Bundesjagdgesetz (BJagdG) aufgenommen, was bedeutet, dass Länder in Regionen mit hoher Wolfsdichte ein Bestandsmanagement einführen können. Es wird rechtssicher möglich sein, Wölfe zu entnehmen, wenn die Herdenschutzmaßnahmen überwunden werden.
Dieses Bestandsmanagement ist besonders wichtig, denn die Wolfsbestände in Europa sind von 11.200 im Jahr 2012 auf über 20.300 im Jahr 2023 gestiegen. In Deutschland leben mittlerweile 219 Wolfsrudel, vor allem in Brandenburg, Niedersachsen und Sachsen. Die Zahlen sind erschreckend. Im Jahr 2024 wurden etwa 4.300 Nutztiere von Wölfen gerissen, was die Sorgen der Landwirte nur verstärkt. Die Ausgaben für Herdenschutzmaßnahmen beliefen sich 2024 auf etwa 23,4 Millionen Euro. Ein erheblicher Betrag, der zeigt, wie ernst die Lage ist.
Der Bundestag und die Gesetzesänderung
Am gleichen Tag, als das neue Gesetz beschlossen wurde, stimmte der Bundestag über eine Änderung des Bundesjagdgesetzes und des Bundesnaturschutzgesetzes ab. Mit den Stimmen von CDU/CSU, AfD und SPD wurde der Gesetzentwurf angenommen. Die Grünen und die Linke stimmten dagegen. Es gab auch Entschließungsanträge, die jedoch abgelehnt wurden. Die Gesetzesänderung wurde ermöglicht, nachdem der Schutzstatus des Wolfs in der Berner Konvention am 7. März 2025 herabgestuft wurde. Ein Umstand, der viele in der Region aufhorchen lässt.
Die Regelungen, die jetzt gelten, sollen die Bejagung als Teil eines Bestandsmanagements ermöglichen und den Herdenschutz ergänzen. Ein Runder Tisch „Wald/Wild“ wird bis Ende 2026 Ergebnisse zum Wald-Wild-Konflikt vorlegen. Solche Maßnahmen sind nötig, um das Gleichgewicht zwischen Natur- und Tierschutz und den Bedürfnissen der Landwirtschaft wiederherzustellen. Die Herausforderungen, die sich aus dem wachsenden Wolfsbestand ergeben, müssen also ernst genommen werden. Die anhaltenden Konflikte zwischen Mensch und Tier sind ein Thema, das auch in der Zukunft noch für Diskussionen sorgen wird.