In Hannover sorgt ein Vorfall für Aufregung, der nicht nur die örtlichen Verbraucher, sondern auch den Energiekonzern E.ON in ein schlechtes Licht rückt. Zwei Vertriebsmitarbeiter des Unternehmens wurden beschuldigt, an der Haustür einer Kundin, der 58-jährigen Ulrike Steinmeyer (Name geändert), falsche Informationen über eine angebliche Übernahme des Unternehmens Enercity durch E.ON verbreitet zu haben. Laut ihren Aussagen mussten sie einen neuen Vertrag abschließen, da es diese Übernahme gegeben hätte. Na klar, ein typisches Haustürgeschäft, könnte man denken! Doch die Realität sieht anders aus.

Ulrike Steinmeyer unterschrieb den Vertrag, wurde aber schnell skeptisch, als sie die Behauptung als unwahr entlarvte. Schließlich hat sie ihr Widerrufsrecht genutzt, um zu ihrem alten Vertrag zurückzukehren. Das klingt erst einmal einfach, doch das Ganze gestaltete sich als ziemlich knifflig. E.ON musste eine Widerrufsbestätigung ausstellen, was sich als nicht ganz unkompliziert herausstellte. Inzwischen ist Steinmeyer wieder bei ihrem ursprünglichen Stromanbieter unter Vertrag – ein Glück, dass sie nicht auf die Tricks der Vertriebler hereingefallen ist.

Rechtliche Schritte und Warnungen

Enercity hat mittlerweile rechtliche Schritte eingeleitet, da sie einen Anstieg solcher dubiosen Haustürgeschäfte bemerkt haben. E.ON bestätigte, dass die betreffenden Mitarbeiter von einem externen Vertriebsdienstleister stammen. Ihr Verhalten steht jedoch nicht im Einklang mit dem Qualitätsanspruch, den das Unternehmen an seine Mitarbeiter stellt. Um zukünftige Missverständnisse bei Haustürgeschäften zu vermeiden, plant E.ON, seine Mitarbeiter nachzuschulen. Das ist wirklich notwendig, denn solche Vorfälle sind nicht selten.

Die Verbraucherzentrale Niedersachsen unterstützt Steinmeyer in ihrer Entscheidung und bestätigt, dass sie korrekt gehandelt hat, als sie ihr Widerrufsrecht geltend machte. Verbraucher haben in der Regel 14 Tage Zeit, um Verträge ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Das ist eine wichtige Information, die viele vielleicht nicht kennen. Übrigens, wenn keine Informationen über das Widerrufsrecht gegeben wurden, verlängert sich die Frist sogar auf 12 Monate und 14 Tage! So viel Zeit hat man also, um sich zu überlegen, ob man ein Geschäft wirklich abschließen möchte.

Haustürgeschäfte – Eine unterschätzte Gefahr

Haustürgeschäfte sind in Deutschland trotz der wachsenden Bedeutung des Online-Handels nach wie vor weit verbreitet. Oft nutzen geschulte Vertreter den Überraschungseffekt, insbesondere bei älteren und alleinstehenden Menschen. Wer hat schon die Zeit oder die Nerven, sich mit einem Vertrag auseinanderzusetzen, wenn er einfach nur nach einem entspannten Feierabend sucht? Das kann schnell zu unüberlegten Entscheidungen führen. Deshalb raten Experten: Lassen Sie Vertreter nicht in Ihre Wohnung und besprechen Sie Angebote lieber in Ruhe mit Partnern oder Nachbarn.

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Ein weiterer Hinweis ist, dass Preise, Leistungen und Verträge bei diesen Geschäften nicht wirklich verglichen werden können. Das macht es umso wichtiger, vor der Unterschrift nach weiteren Angeboten zu suchen. Und ganz wichtig: Wenn man auf Tablets unterschreibt, sollte man darauf achten, dass der Inhalt vollständig sichtbar ist. Es gibt einfach zu viele Fallstricke, die man vermeiden kann.

Ein Widerruf muss übrigens schriftlich, am besten als Einschreiben, an den Vertragspartner erklärt werden. Und die gute alte Verbraucherzentrale hält auch bereit, dass ein Widerrufsformular oft mit dem Vertrag bereitgestellt wird. Aber wer denkt schon in der Aufregung daran? Das sind Details, die man nicht aus den Augen verlieren sollte.

Die Ereignisse in Hannover sind ein weiterer Beweis dafür, dass man bei Haustürgeschäften vorsichtig sein sollte. Die Verbraucherzentrale und andere Organisationen stehen bereit, um zu helfen, aber am Ende liegt es an uns, wachsam zu sein und unsere Rechte zu kennen.