Heute ist der 23.04.2026. In einem langwierigen Rechtsstreit um das Enthüllungsbuch „Vermächtnis – Die Kohl-Protokolle“ hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Maike Kohl-Richter, die Witwe des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl, keinen Anspruch auf die Gewinne aus dem Buch hat. Der BGH stellte fest, dass das Buch nicht in das Persönlichkeitsrecht des verstorbenen Politikers eingreift und somit auch kein Schadenersatz verlangt werden kann. Dies wurde am 23. April 2026 bekannt gegeben.
Der Vorsitzende Richter Thomas Koch erklärte, dass persönliche Aussagen und Erinnerungen nicht als vermögenswerte Bestandteile des allgemeinen Persönlichkeitsrechts geschützt sind. Kohl-Richter hatte gefordert, Auskunft über die Gewinne des Buches zu erhalten, doch der BGH entschied, dass der Autor Heribert Schwan seine Gewinne nicht offenlegen muss. Der Streit um das Buch, das 2014 veröffentlicht wurde, zieht sich bereits seit mehreren Jahren hin und ist durch die kritischen Äußerungen von Kohl über politische Weggefährten geprägt.
Der Rechtsstreit und seine Hintergründe
Der Autor des Buches, Heribert Schwan, hatte als Ghostwriter mit Helmut Kohl dessen Memoiren verfasst und dafür über 630 Stunden Tonbandaufnahmen gemacht. Der Konflikt zwischen Kohl und Schwan entstand vor der Veröffentlichung des letzten Bandes, der Kohls Abwahl 1998 und die CDU-Spendenaffäre behandeln sollte. Schwan veröffentlichte das Buch ohne die erforderliche Absprache mit Kohl und verwendete nicht autorisierte Aussagen, die unter anderem kritische Kommentare über andere öffentliche Personen enthielten. Diese Vorgehensweise führte dazu, dass Helmut Kohl Schwan verklagte, da die veröffentlichten Kommentare nicht für die Öffentlichkeit bestimmt waren.
Der BGH bestätigte, dass Kohl-Richter Anspruch auf das Verbot weiterer Passagen aus dem Buch hat, die während des Rechtsstreits an die Öffentlichkeit gelangten. Über diese Passagen muss das Oberlandesgericht (OLG) Köln erneut verhandeln. Kohl-Richter wird nicht für die Entschädigung von einer Million Euro, die Kohl 2017 erstritten hatte, entschädigt, da diese nicht an sie übergeht. Helmut Kohl selbst verstarb, bevor das Urteil rechtskräftig wurde, was die Situation weiter verkompliziert.
Kontext und Ausblick
Der Fall ist nicht nur von rechtlichem Interesse, sondern wirft auch Fragen zur Wahrung der Privatsphäre und des Persönlichkeitsrechts von verstorbenen Persönlichkeiten auf. Auch in der heutigen Zeit bleibt die Debatte über die Grenzen von Biografien und Enthüllungsbüchern aktuell. Der Ausgang dieses Rechtsstreits könnte Präzedenzfälle für zukünftige Fälle schaffen, in denen es um die Veröffentlichung von persönlichen Erinnerungen und Aussagen geht. Die Diskussion um die Rechte von Erben, insbesondere im Kontext von posthumen Veröffentlichungen, wird somit weiterhin von Bedeutung bleiben.