Heute ist der 12.05.2026 und in Deutschland brodelt ein Thema, das für viele unverheiratete Paare von entscheidender Bedeutung sein könnte: die Erbschaftssteuer. Hierbei gibt es einige Regelungen, die nicht nur kompliziert sind, sondern auch zu finanziellen Nachteilen führen können. Vor allem, wenn ein unverheirateter Partner verstirbt, stehen die Hinterbliebenen vor einem großen Problem. Denn ohne Testament oder Erbvertrag geht der überlebende Partner leer aus. So gilt die gesetzliche Erbfolge, und in der Regel erben zuerst die Kinder, Eltern oder Geschwister.
Unverheiratete Paare sind steuerlich betrachtet nicht verwandt, was bedeutet, dass sie in Steuerklasse III fallen. Das hat zur Folge, dass der Freibetrag bei lediglich 20.000 Euro liegt. Alles, was darüber hinausgeht, wird mit hohen Steuersätzen von 30% oder gar 50% besteuert. Zum Vergleich: Verheiratete Partner können auf einen Freibetrag von 500.000 Euro zurückgreifen. Das ist ein himmelweiter Unterschied, der gut überlegt sein will. Wer sich also nicht rechtzeitig kümmert, der kann im schlimmsten Fall richtig ins Schwitzen kommen, wenn der Partner stirbt. Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie in einem Artikel auf t-online.de.
Die Notwendigkeit eines Testaments
Ein Testament oder ein Erbvertrag ist für unverheiratete Paare von größter Bedeutung. Stirbt ein Partner ohne solche Regelungen, erbt der andere absolut nichts. Ein einseitiges Testament kann zwar helfen, aber um sicherzugehen, dass alles rechtlich bindend ist, empfiehlt sich ein notarieller Erbvertrag. So kann der Partner als Erbe eingesetzt werden, was im Ernstfall ein echter Lebensretter sein kann!
Hinzu kommt, dass unverheiratete Partner keinen Pflichtteilsanspruch haben. Das bedeutet, dass sie im Erbfall nicht einmal auf einen bestimmten Anteil des Erbes bestehen können. Eine rechtliche Absicherung ist also unerlässlich, vor allem bei größeren Vermögenswerten. Wenn das nicht klar geregelt ist, kann es zu Streitigkeiten kommen und im schlimmsten Fall sogar zur Obdachlosigkeit, wenn der überlebende Partner aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen muss.
Steuerliche Aspekte und Missverständnisse
Ein weiterer Punkt, der oft missverstanden wird: Das Leben wie ein Ehepaar bietet keine erbrechtliche Absicherung. Gemeinsame Konten oder Bauprojekte schützen nicht automatisch beide Partner. Wer mit einem anderen zusammenlebt, sollte sich bewusst sein, dass auch die Eigentumsverhältnisse klar geregelt werden müssen. Quittungen und Verträge sollten auf beide Namen ausgestellt werden, und beide Partner sollten ins Grundbuch eingetragen sein. Das ist eine wichtige Absicherung, die viele auf die leichte Schulter nehmen.
Wenn ein Partner stirbt, wird es auch bei Mietwohnungen und Eigentum kompliziert. Der überlebende Partner kann nur dann in den Mietvertrag eintreten, wenn ein gemeinsamer Haushalt besteht. Bei einer Eigentumswohnung oder einem Haus geht das Eigentum an die gesetzlichen Erben des verstorbenen Partners, es sei denn, es gibt eine klare Regelung über das Wohnrecht oder Nießbrauch. Also, hier sollte man nicht nachlässig sein und rechtzeitig handeln!
Unverheiratete Paare stehen im deutschen Erbrecht häufig vor großen Herausforderungen. Es ist ratsam, aktiv zu werden und die eigenen Vermögensverhältnisse klar zu dokumentieren, um böse Überraschungen zu vermeiden. Wer sich frühzeitig Gedanken macht und die richtigen Schritte einleitet, kann viel vermeiden. Eine Checkliste zur rechtlichen Absicherung kann hier sehr hilfreich sein und sollte ernst genommen werden!