Gestern war es mal wieder so weit: Der Landkreis Stade hat die Geschwindigkeitsüberwachung in Schwingerbaum und Rutenbeck durchgeführt. Dabei wurden die Autofahrer auf die Probe gestellt, und die Ergebnisse sind alles andere als erfreulich. Insgesamt 32 Verstöße gegen das Tempolimit wurden gemeldet, und die Autofahrer scheinen nicht aus ihren alten Mustern zu lernen. Das Tageblatt berichtete darüber, dass bei einer Kontrolle in Schwingerbaum am 28. Mai eine Autofahrerin mit 126 km/h statt der erlaubten 70 km/h auf der B74 unterwegs war. Ein Bußgeld von mehreren Hundert Euro, zwei Punkte im Fahreignungsregister und ein einmonatiges Fahrverbot drohen ihr. Insgesamt wurden 1.261 Fahrzeuge kontrolliert, von denen fünf gegen die Geschwindigkeitsregeln verstießen.
Ein Tag später, am 29. Mai, wurde in Rutenbeck ein Fahrer eines VW mit Stader Kennzeichen erwischt, der mit 105 km/h statt der erlaubten 50 km/h auf der K26 fuhr. Hier berichtete der Landkreis von 1.231 vorbeifahrenden Fahrzeugen, von denen 27 zu schnell waren. Für diese Übertretung wird ein Bußgeld von nicht unter 480 Euro und zwei Punkte in Flensburg erwartet. Macht man sich sogar des Vorsatzes schuldig, kann sich das Bußgeld verdoppeln. An dieser Stelle wird klar, dass die geplanten Geschwindigkeitsüberwachungen nicht nur zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dienen, sondern auch zur Senkung der Unfallzahlen beitragen sollen.
Bußgelder und Punkte
Die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen sind klar geregelt. Laut dem aktuellen Bußgeldkatalog 2026 sind die Konsequenzen für Geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts wie folgt: Bei 51 bis 60 km/h zu schnell ist mit einem Bußgeld von 480 Euro und zwei Punkten im Fahreignungsregister zu rechnen. Wenn man darüber hinaus das Tempolimit von 70 km/h überschreitet, kann das Bußgeld auf bis zu 700 Euro ansteigen, und auch hier gibt es zwei Punkte und ein Fahrverbot von bis zu drei Monaten. Innerorts sieht die Situation ähnlich aus, und auch hier gilt: Wer beim Rasen erwischt wird, hat nicht nur ein finanzielles Problem, sondern muss auch mit einem Fahrverbot rechnen.
Die Regelungen sind zwar streng, aber sie sollen auch dem Schutz von Menschenleben dienen. Geschwindigkeitsüberschreitungen sind, das weiß jeder, häufige Verkehrsverstöße und erhöhen das Unfallrisiko enorm. Das Bußgeld wird nicht nur als Strafe verstanden, sondern als Mahnung, die Verkehrssicherheit nicht aus den Augen zu verlieren. Besonders für Fahranfänger in der Probezeit gelten strengere Regelungen. Hier kann sogar die Teilnahme an Aufbauseminaren angeordnet werden. Das lässt die Frage aufkommen, ob man wirklich so schnell fahren muss, wenn die Gefahren so offensichtlich sind.
Der Ablauf eines Bußgeldverfahrens
Wenn man tatsächlich erwischt wird, folgt ein festgelegter Ablauf im Bußgeldverfahren. Zuerst erfolgt die Messung und Halterermittlung, dann gibt es einen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen. Der Bußgeldbescheid wird zugestellt, und innerhalb von zwei Wochen ist ein Einspruch möglich, vor allem wenn man an der Korrektheit der Messung zweifelt. Es gibt auch eine Toleranzgrenze, die bei Geschwindigkeitsmessungen bis 100 km/h drei km/h Abzug vorsieht. Das sind alles Dinge, die man im Hinterkopf behalten sollte, wenn man mal wieder zu schnell unterwegs ist.
Fakt ist: Geschwindigkeitsbegrenzungen dienen nicht nur dem Lärmschutz und dem Umweltschutz, sondern vor allem dem Schutz von Menschenleben. Der ADAC hat darauf hingewiesen, dass die Überschreitung der Richtgeschwindigkeit auch zu Mithaftung bei Unfällen führen kann. Das alles lässt einem doch mal wieder über den eigenen Fahrstil nachdenken. Bleibt zu hoffen, dass die nächsten Kontrollen vielleicht ein Umdenken bei den Autofahrern bewirken. Schließlich ist es nie zu spät, um sicher und verantwortungsvoll unterwegs zu sein.
