Heute ist der 4.05.2026, und während sich in Coesfeld die Diskussion um Rettungsdienste und deren Finanzierung zuspitzt, sorgt ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg bundesweit für Aufregung. Die Entscheidung bringt die finanzielle Unterstützung für sogenannte „Fehlfahrten“ – also Einsätze ohne Patiententransport – ins Wanken. Und das hat nicht nur Einfluss auf die Rettungsleitstellen, sondern betrifft letztlich auch die Bürger.

Das Gericht hat klar entschieden: Krankenkassen müssen nicht länger für diese Leerfahrten aufkommen. Bisher wurden die Kosten für Fehlfahrten über die allgemeinen Gebühren der Krankenkassen getragen. Doch nun rügt das OVG, dass dabei eine „unzulässige Quersubventionierung“ stattfindet. Im verhandelten Fall aus Brandenburg war der Fehleranteil bei fast 24 Prozent der Gesamtkosten. Das bedeutet, die Kosten müssen entweder von den Verursachern der Fehlfahrten getragen werden oder aber die Allgemeinheit muss diese Kosten abfedern. Im Kreis Steinfurt ist bereits eine direkte Abrechnung mit den Bürgern angekündigt – Gebührenbescheide über rund 1.173 Euro sollen ab dem 1. Juni 2026 verschickt werden.

Folgen für die Bürger und die Politik

Im Kreis Coesfeld hält man sich mit konkreten Zahlen zu Fehlfahrten noch zurück. Es wird jedoch fleißig Daten erhoben, um die Auswirkungen besser einschätzen zu können. Die Kreisverwaltung gibt Entwarnung: Die Bürger sollten nicht zögern, den Rettungsdienst zu rufen. Die politischen Beratungen auf Bundes- und Landesebene laufen bereits, aber ob die Satzung tatsächlich angepasst werden muss, bleibt unklar. Der CDU-Bundestagsabgeordnete Marc Henrichmann fordert eine Reform, um die Patienten besser vor Privatabrechnungen zu schützen. Er ist der Meinung, dass das Sozialgesetzbuch den Rettungsdienst als Transportleistung statt als Notfallmedizin behandelt, was die Situation nicht gerade verbessert.

Zusätzlich hat NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst das Verhalten der Krankenkassen als inakzeptabel bezeichnet und drängt auf eine Einigung. Die UWG-Gruppe im Kreistag Coesfeld sieht die Debatte um Nutzungsgebühren als „gesundheitspolitischen Skandal“ und fordert eine Rücknahme kommunaler Gebührenbeschlüsse für Einsätze ohne Patiententransport. Schließlich muss die Finanzierung der Notfallversorgung durch die Krankenkassen bedarfsgerecht gestaltet werden.

Der Stand der Dinge

Aktuell sind in Deutschland 93 Krankenkassen in der gesetzlichen Krankenversicherung aktiv (Stand: 01.01.26). Das OVG-Urteil besagt, dass diese Krankenkassen nur für Einsätze mit anschließendem Patiententransport zahlen müssen. Fehlfahrten und Fehleinsätze, so betont das Gericht, sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssen von den Rettungsdienstträgern selbst finanziert werden. Eine Umlage auf die Krankenkassen und die Beitragszahlenden wäre schlichtweg ungerecht.

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Die Entscheidung soll zudem dazu beitragen, die Auseinandersetzungen zwischen Krankenkassen, Landkreisen und kreisfreien Städten zu beilegen. Langfristig steht die Schaffung einer transparenten und effizienten Kosten-Leistungs-Rechnung bei den Rettungsdienstträgern auf der Agenda. Ziel bleibt es, eine sachgerechte Abbildung der Leistungen sowie eine verursachungsgerechte Kostenzuordnung zu erreichen. Die schriftliche Urteilsbegründung steht zwar noch aus, doch die Weichen für eine grundlegende Reform sind bereits gestellt.