Fischwilderei in Gelsenkirchen: Polizei ermittelt nach nächtlichen Angelvorfällen
In der Nacht vom 5. Juli 2026 kam es in Gelsenkirchen zu zwei Fällen von Fischwilderei, die die Polizei auf den Plan rief. Gegen 2:50 Uhr wurden im Bulmker Park zwei Personen beobachtet, die im Teich angeln. Als die Beamten eintrafen, flüchteten die Männer auf ihren Fahrrädern und ließen eine selbstgebastelte Reuse sowie drei tote Fische am Ufer zurück. Es ist schon erstaunlich, wie schnell manche Menschen auf die Polizei reagieren können! Während das Adrenalin durch ihre Adern pumpte, dachten sie wohl nicht an die Konsequenzen. Aber das war erst der Anfang der nächtlichen Jagd.
Später am Abend, gegen 21:35 Uhr, erhielt die Polizei einen Hinweis von einem Zeugen, der drei weitere Personen am Rhein-Herne-Kanal beobachtete, die ebenfalls angeln. Die Polizeibeamten machten sich auf den Weg und konnten die Männer – im Alter von 20, 32 und 64 Jahren – schließlich auf der Berliner Brücke stellen. Was die Situation interessant machte, war der 64-Jährige, der als einer der geflüchteten Angler aus dem Bulmker Park identifiziert wurde. Eine wahre Schnapsidee, sich mitten in der Nacht mit dem Angeln auf den Weg zu machen, oder?
Rechtslage und Konsequenzen
Alle drei Männer hatten keine gültige Angelerlaubnis, und das zieht natürlich Konsequenzen nach sich. Die Polizei leitete gegen sie ein Strafverfahren ein. Besonders der 64-Jährige muss sich nun gleich in zwei Fällen verantworten. Es ist bezeichnend, dass die Angeln der Männer sichergestellt wurden, um weitere Straftaten zu verhindern. Wie sich herausstellt, ist das Angeln ohne Angelschein oder Erlaubnisschein in Deutschland nicht nur ein Kavaliersdelikt; es kann ernsthafte rechtliche Folgen haben. Laut § 293 StGB wird Fischwilderei als unberechtigtes Angeln oder die Verletzung fremden Fischereirechts definiert.
In Deutschland ist kein Gewässer herrenlos, jedes Gewässer hat einen Besitzer. Um angeln zu dürfen, benötigt man einen Angelschein, der nach einem Lehrgang und einer Prüfung erlangt wird. Da die Gesetze je nach Bundesland variieren, ist es wichtig, auch einen Erlaubnisschein des Fischereirechtsinhabers zu haben. Das Angeln ohne die erforderlichen Dokumente kann bereits als Fischwilderei gewertet werden, unabhängig davon, ob ein Fisch gefangen wurde oder nicht. Die Strafen können bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe oder Geldstrafen nach sich ziehen. Und in besonders schweren Fällen, wie bei Verstößen in privaten Gewässern, können sogar bis zu fünf Jahre Haft drohen. Eine bittere Pille für die drei Männer!
Die Polizei ermittelt weiterhin zu einem flüchtigen Tatbeteiligten aus dem ersten Vorfall. Es bleibt abzuwarten, ob hier noch weitere Überraschungen aufgedeckt werden. Solche nächtlichen Ausflüge ins Wasser sind definitiv nicht die beste Wahl, wenn man die Gesetze im Hinterkopf hat. Und das Angeln – ja, das sollte man nicht leichtfertig angehen, besonders wenn es um den Respekt vor den Gewässern und deren Eigentümern geht. Es gibt schließlich nichts Schöneres, als beim Angeln die Natur zu genießen, ohne dabei in eine rechtliche Falle zu tappen.
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