Am 27. Februar 2026 entschied das Oberlandesgericht Hamm über einen tragischen Unfall, der sich am 25. Juni 2023 auf einem Mountainbike-Flowtrail in Siegen ereignete. Eine Nutzerin stürzte auf der Strecke und zog sich erhebliche Verletzungen zu. Der Verlauf des Trails an der Unfallstelle war unzureichend erkennbar, was das Gericht in seiner Urteilsbegründung klarstellte. In der Folge wurde der Betreiber des Trails zu einer Mithaftung von 50 % verurteilt, und es wurde ein Schmerzensgeld von 5.000 Euro festgesetzt. Zudem muss der Betreiber die Hälfte der materiellen Schäden ersetzen.

Die Unfallstelle lag hinter einer dreistufigen Holzbrücke, die Sicht war durch einen Baum behindert. Markierungen und Schilder, wie das gelbe Schild mit Totenkopf und der Aufschrift „Langsam! Slow!“, wurden als unzureichend erachtet. Auch das Flatterband, das als Sicherungsmaßnahme angebracht war, wurde als provisorisch und nicht ausreichend bewertet. Das Gericht stellte zudem ein Organisationsproblem bei der Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen fest. Allerdings wurde die Nutzerin nicht von ihrer eigenen Verantwortung freigesprochen; sie hätte ihre Geschwindigkeit entsprechend anpassen müssen.

Rechtsunsicherheit für Trail-Betreiber

Das Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf den spezifischen Fall, sondern wirft auch größere Fragen zur Verkehrssicherungspflicht bei Mountainbike-Trails auf. Die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) äußerte Bedenken über die Rechtsunsicherheit, die für Vereine und ehrenamtliche Betreiber von Trails entstehen könnte. Viele dieser Trails werden von Freiwilligen gepflegt, und die hohen Sicherheitsanforderungen könnten zur Aufgabe bestehender Trails führen und neue Angebote gefährden.

Die DIMB beschäftigt sich bereits seit Jahren mit der Frage der Verkehrssicherungspflicht. In einer Webinarreihe mit dem Zweirad-Industrie-Verband wurden Themen wie Kontrollpflichten bei MTB-Trails behandelt. Dabei wird betont, dass keine plötzlich auftretenden Gefahren bestehen sollten und die Beurteilung der Geschwindigkeit sich am Sichtfahrgebot orientiert. Dies findet seine Grundlage in der Straßenverkehrs-Ordnung sowie den Waldgesetzen, die auch für öffentlich zugängliche MTB-Trails gelten.

Unfallstatistik und Sicherheitsmaßnahmen

Ein Blick auf die Unfallstatistik zeigt, dass die Zahl der Unfälle im Bergsport insgesamt rückläufig ist, jedoch nicht beim Mountainbiken. Laut dem Deutschen Alpenverein (DAV) bleibt die Zahl der Unfälle und Notfälle auf Vorjahresniveau, während es eine Zunahme der Notlagen beim Klettersteiggehen und Mountainbiken gibt. Die häufigste Unfallursache beim Mountainbiken sind Stürze ohne Fremdeinflüsse. Zudem hat sich die Zahl der Mountainbike-Unfälle in den letzten zehn Jahren verdreifacht, was die Dringlichkeit von Sicherheitskampagnen verdeutlicht.

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Das Österreichische Kuratorium für alpine Sicherheit (ÖKAS) hat bereits eine Kampagne gestartet, die auf die Reduzierung von Mountainbike-Unfällen abzielt. Diese Kampagne fokussiert sich auf Aufklärung über Selbstüberschätzung, körperliche Belastung, Fahrtechnik und Tourenplanung. Sicherheitstipps wie das Tragen einer vollständigen Schutzausrüstung oder die Anpassung der Fahrweise an den Schwierigkeitsgrad des Trails sind essenziell, insbesondere vor dem Hintergrund der erhöhten Unfallzahlen und der damit verbundenen Risiken.

Insgesamt zeigt der Fall und die damit verbundenen rechtlichen und sicherheitstechnischen Fragestellungen, wie wichtig es ist, sowohl als Nutzer als auch als Betreiber von Mountainbike-Trails Verantwortung zu übernehmen. Die Balance zwischen Abenteuerlust und Sicherheit ist entscheidend, um das Mountainbiken weiterhin als attraktiven Sport zu fördern.

Für weitere Informationen zu diesen Entwicklungen und dem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm können Sie die Quelle hier einsehen.