Das Oberlandesgericht Hamm hat kürzlich ein Versäumnisurteil vom 20. Januar 2026 gegen die spanische Fluggesellschaft Vueling aufrechterhalten. Geklagt hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen, und das Thema ist brisant: Es geht um die Zusatzkosten für Handgepäck, das nicht den vorgeschriebenen Maßen entspricht. Der 13. Senat des OLG hat eine Regelung zu den Kosten für Handgepäck beanstandet und die Anzahl der kostenlos mitführbaren Handgepäckstücke in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft kritisiert. Die Richter fanden die Beschränkung auf ein Gepäckstück innerhalb der festgelegten Höchstmaße nicht plausibel begründet. Interessanterweise musste sich das Gericht nicht weiter mit den Maßen auseinandersetzen, da die Klausel schlichtweg nicht statthaft ist. Dieser Fall hat das Potenzial, weitreichende Folgen für die Gepäckpolitik der Airline zu haben.

Die Verbraucherzentrale berief sich auf eine EU-Rechtsprechung, die besagt, dass keine Extrakosten für Handgepäck berechnet werden dürfen, wenn Gewicht und Größe den Anforderungen entsprechen. In Deutschland sind an weiteren Gerichten vergleichbare Klagen anhängig, was darauf hindeutet, dass das Thema Handgepäck nicht nur ein Einzelfall ist. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig, und Vueling hat die Möglichkeit, eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einzulegen.

Handgepäckregelungen im Fokus

Ein Blick auf die Tarifstruktur von Vueling zeigt, dass der Tarif „Fly Light“ nur ein Handgepäckstück mit maximalen Maßen von 40 x 30 x 20 cm erlaubt. Für jedes größere oder zusätzliche Handgepäckstück müssen Passagiere extra zahlen. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass Vueling gegen EU-Recht verstößt, da sie nur ein kostenfreies Handgepäckstück zulässt. Vueling hat gegen das Versäumnisurteil Einspruch eingelegt, und das Urteil ist Teil einer Initiative europäischer Verbraucherverbände, die sich gegen Handgepäck-Gebühren von mehreren Fluggesellschaften richten.

Nach EU-Recht müssen Fluggesellschaften angemessenes Handgepäck ohne Extrakosten befördern, was die Mitnahme von zwei kleinen Gepäckstücken kostenpflichtig macht. Das Gericht hat deutlich gemacht, dass Handgepäck als unverzichtbarer Bestandteil der Beförderung gilt und kein Zuschlag verlangt werden darf, solange es vernünftige Anforderungen erfüllt. Vueling ist somit verpflichtet, auf ihrer Website die Preise für den Tarif „Fly Light“ transparent anzugeben, einschließlich der Zusatzentgelte für Kabinenkoffer.

Ein Blick in die Zukunft

Am 21. Januar 2026 hat das Europäische Parlament einen Reformvorschlag zur Änderung der Fluggastrechte abgelehnt, fordert jedoch eine Stärkung der Fluggastrechte. Diese Entwicklung könnte die Gepäckregelungen in den kommenden Jahren erheblich beeinflussen. In der EU dürfen Passagiere künftig zwei Handgepäckstücke kostenlos mit an Bord nehmen. Diese Regelung gilt für alle Flüge innerhalb der EU sowie bei Abflug oder Ankunft in einem EU-Mitgliedsstaat. Das Handgepäckrecht umfasst einen persönlichen Gegenstand, wie eine Handtasche oder einen Rucksack, mit maximalen Maßen von 40 x 30 x 15 cm und ein zusätzliches Kabinengepäckstück mit einem maximalen Gesamtmaß von 100 cm (z. B. 55 x 35 x 10 cm) und einem Gewicht von bis zu 7 kg.

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Diese neuen Regelungen sind eine Verbesserung gegenüber vielen Billigtarifen, bei denen das Gepäck oft kostenpflichtig war. Sie folgen einem EuGH-Urteil von 2014, das Airlines untersagte, für „vernünftiges Handgepäck“ zusätzliche Gebühren zu verlangen. Eine EU-Verordnung zwingt Fluggesellschaften zur Vereinheitlichung der Gepäckregeln, und Zusatzkosten müssen bereits beim ersten Buchungsschritt transparent angezeigt werden. Die 100-ml-Grenze für Flüssigkeiten im Handgepäck bleibt zwar bestehen, aber es gibt Hoffnung: Einige Flughäfen testen bereits Systeme, die größere Mengen Flüssigkeit (bis zu zwei Litern) im Handgepäck erlauben.

Doch trotz dieser Fortschritte gibt es Kritiker, die warnen, dass die Basistarife durch den Wegfall von Zusatzgebühren für Handgepäck steigen könnten. Die Übersicht der neuen Handgepäckregelungen zeigt, dass Passagiere nun besser informiert und geschützt werden, aber wie das alles letztlich in der Praxis aussieht, bleibt abzuwarten.

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