Am 28. April 2026 wurde ein afghanischer Straftäter aus dem Oberbergischen Kreis nach Afghanistan abgeschoben. Diese Maßnahme erfolgte im Rahmen einer Sammelabschiebung, die von der Ausländerbehörde des Oberbergischen Kreises in Zusammenarbeit mit Bundes- und Landesbehörden sowie den zuständigen Ministerien organisiert wurde. Der 26-Jährige war während seines Asylverfahrens der Stadt Hückeswagen zugewiesen worden und hatte mehr als 50 strafrechtliche Delikte begangen. Zuletzt saß er eine Haftstrafe in der JVA Köln ab und hatte vor seiner Entlassung weitere schwere Straftaten angekündigt.
Auf Antrag der Ausländerbehörde ordnete das Amtsgericht die Abschiebungshaft an, und der Betroffene wurde Anfang April 2026 in eine Unterbringungseinrichtung in Büren überstellt. Am 28. April 2026 wurde er dann dem Flughafen Leipzig zugeführt und als einer der ersten afghanischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen nach Afghanistan abgeschoben. Klaus Grootens, Landrat des Oberbergischen Kreises, betonte den personellen und organisatorischen Aufwand für die Abschiebung und die Notwendigkeit von Abstimmungen mit verschiedenen Behörden. Er hob hervor, dass der Rechtsstaat handlungsfähig sei und die Ausreiseverpflichtung durchgesetzt wurde. Dabei wies Grootens auch darauf hin, dass es viele gut integrierte Zuwanderer gibt, die einen positiven Beitrag zur Gesellschaft leisten. Weitere Informationen zu diesem Fall sind in der Quelle zu finden.
Hintergrund zur Abschiebepraxis in Deutschland
In Deutschland müssen Menschen mit abgelehntem Asylantrag das Land innerhalb einer festgelegten Frist verlassen. Bei Nichteinhaltung dieser Frist und ohne Hinderungsgründe oder Duldung erfolgt die Abschiebung durch die Ausländerbehörde. Die Abschiebungen werden von den Bundesländern in Zusammenarbeit mit der Landespolizei und der Bundespolizei durchgeführt. Im Jahr 2024 wurden insgesamt 20.084 Menschen aus Deutschland abgeschoben, während die Zahlen in den Vorjahren deutlich niedriger waren: 2023 wurden 16.430, 2022 – 12.945, und 2021 – 11.982 Menschen abgeschoben.
Die meisten Abschiebungen in den letzten Jahren fanden in Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg statt. Zudem wurden 2024 insgesamt 67.571 Menschen aus Deutschland abgeschoben, zurückgewiesen oder zurückgeschoben, der höchste Wert seit 2016. Dabei sind die Hauptländer der Herkunft unter den Abgeschobenen Georgien, die Türkei, Afghanistan, Nordmazedonien sowie syrische und irakische Staatsangehörige.
Abschiebungen, Zurückschiebungen und Zurückweisungen sind verschiedene Verfahren. Während die Zurückweisungen eine Verweigerung der unerlaubten Einreise an der Grenze darstellen, beziehen sich Zurückschiebungen auf die Rückführung bereits eingereister Personen in ihr Herkunftsland oder in ein zuständiges EU-/Schengen-Land. Abschiebungen hingegen sind Zwangsausreisen eines Ausländers ohne gültigen Aufenthaltstitel. Es ist erwähnenswert, dass eine Duldung die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung bedeutet, jedoch keinen rechtmäßigen Aufenthalt gewährt. Weitere Details zur Abschiebepraxis in Deutschland sind in der Quelle nachzulesen.