In Oberhausen sorgt eine irreführende Informationsflut für Verwirrung unter den Bürger:innen. Viele Haushalte erhalten derzeit Post, die sie auffordert, ihren Stromzähler zu wechseln und Smart Meter installieren zu lassen. Der heimische Energieversorger EVO und die Verbraucherzentrale warnen eindringlich vor diesen Schreiben, die von wettbewerblichen Messstellenbetreibern stammen und nicht mit der Oberhausener Netzgesellschaft oder offiziellen Stellen in Verbindung stehen. Das wirft Fragen auf – handelt es sich um ein gesetzliches Muss oder nicht?

Die EVO stellt klar, dass es sich hierbei um private Angebote handelt und die Bürger:innen sich nicht von vermeintlichen Fristen oder kostenlosen Angeboten unter Druck setzen lassen sollten. Die Preise für den Messstellenbetrieb sind gesetzlich geregelt und es entstehen keine zusätzlichen Installationskosten beim regulären Zählertausch durch die Oberhausener Netzgesellschaft. Wer unsicher ist, kann sich unter info@ob-netz.de oder telefonisch unter 0208 835-3000 an die EVO wenden.

Smart Meter: Pflicht oder nicht?

Ein weiterer Punkt, der für Verwirrung sorgt, ist die Frage der Einbaupflicht von Smart Metern. Die Verbraucherzentrale NRW hebt hervor, dass eine solche Pflicht nur besteht, wenn der jährliche Stromverbrauch über 6000 Kilowattstunden liegt, eine Wärmepumpe oder Wallbox genutzt wird oder eine Photovoltaikanlage ab einer Leistung von sieben Kilowatt installiert ist. Bis zum Jahr 2032 sollen alle Haushalte auf moderne Zähler umgestellt werden, die die analogen Modelle ablösen.

Smart Meter haben die Fähigkeit, Verbrauchsdaten automatisch zu versenden, während moderne Messeinrichtungen zwar lokale Verbrauchswerte speichern, jedoch keine Daten senden können und weiterhin manuell abgelesen werden müssen. Die Kosten für moderne Messeinrichtungen sind auf 25 Euro pro Jahr gedeckelt, während die intelligenten Messsysteme, die aus einer modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway bestehen, in Pflichtfällen zwischen 40 und 50 Euro pro Jahr kosten können. Mieter:innen und Eigentümer:innen sind jedoch nicht verpflichtet, Smart Meter installieren zu lassen.

Wettbewerbliche Messstellenbetreiber und deren Angebote

Den Bürger:innen ist ebenfalls anzuraten, die Angebote wettbewerblicher Messstellenbetreiber sorgfältig zu prüfen. Diese alternativen Anbieter am freien Markt sind nicht an die gleichen Preisobergrenzen gebunden wie die lokalen Netzbetreiber. Das kann dazu führen, dass die Preise für deren Dienstleistungen variieren und möglicherweise höher ausfallen. Außerdem gibt es keine Förderungen für den Einbau von Smart Metern, entgegen der Behauptungen in den irreführenden Briefen.

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In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu kennen. Jede Strom-Entnahme und Einspeisung in das Netz eines Netzbetreibers muss messtechnisch erfasst werden. Das gilt ebenso für den Stromverbrauch von Solaranlagen. Wer Strom aus dem Netz beziehen möchte, benötigt einen Strom-Liefervertrag – und ohne diesen kommt es automatisch zu einem Grundversorgungsvertrag oder einem Ersatzversorgungsverhältnis. Dabei können Grundversorgungsverträge hohe jährliche Grundpreise beinhalten, die unabhängig vom tatsächlichen Verbrauch sind.

Bürger:innen sollten sich also bewusst sein, dass sie in der aktuellen Situation gut beraten sind, sich umfassend zu informieren und keine impulsiven Entscheidungen zu treffen. Es gibt viele Quellen, um sich über die aktuelle Lage zu informieren, seien es die Verbraucherzentrale oder die Bundesnetzagentur. Letztlich bleibt es entscheidend, die eigenen Bedürfnisse und Möglichkeiten im Blick zu behalten und sich nicht von verlockenden Angeboten blenden zu lassen.