Heute ist der 15.06.2026 und in Rheinland-Pfalz gibt es Neuigkeiten, die die Frühstückstische in Deutschland betreffen könnten. Ab sofort dürfen Produkte, die bislang als Konfitüre bezeichnet wurden, auch als Marmelade verkauft werden. Eine Änderung, die aus einer EU-Richtlinie resultiert und die seit gestern in deutsches Recht umgesetzt wurde. Die bisherigen Regelungen waren ziemlich streng: Nur Zitrusfrüchte hatten das Privileg, den schmackhaften Namen Marmelade zu tragen, während andere Fruchtaufstriche als Konfitüre etikettiert werden mussten. Diese Regelung war das Resultat eines Verhandlungserfolgs des Vereinigten Königreichs und wurde nun, nach dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU, angepasst. Wer hätte gedacht, dass das Frühstück so politisch sein kann? Quelle.

Die neue Regelung ist nicht nur ein kleiner Sieg für die Fruchtaufstrich-Liebhaber, sondern bringt auch einen Anstieg des Mindestfruchtgehalts mit sich. Zukünftig muss Marmelade oder Konfitüre mindestens 450 Gramm Frucht pro Kilogramm enthalten, was eine Erhöhung im Vergleich zur vorherigen Regelung darstellt. Und wer besonders fruchtige Aufstriche mag, kann sich auf die „Extra“-Produkte freuen, die künftig sogar 500 Gramm Frucht pro Kilogramm enthalten müssen. Das klingt doch nach einem echten Gaumenschmaus!

Änderungen bei Honig und Etikettierung

Doch nicht nur die Marmelade ist betroffen. Auch die Kennzeichnung von Honig hat sich geändert. Ab jetzt müssen alle Herkunftsländer auf dem Etikett angegeben werden, wenn es sich um eine Mischung handelt. „Mischung aus EU-Ländern und Nicht-EU-Ländern“ wird künftig nicht mehr akzeptiert. Stattdessen müssen die Herkunftsländer in absteigender Reihenfolge gemäß ihres Anteils und mit Gewichtsanteil in Prozent aufgeführt werden. Das ist doch ein Schritt in die richtige Richtung – Transparenz ist schließlich das A und O! Wer das Thema noch vertiefen möchte, findet beim Bundeszentrum für Ernährung (BZfE) weitere Informationen zu den neuen Lebensmittelgesetzen.

Nun stellt sich die Frage: Wie wird sich das auf die Verbraucher auswirken? Es gibt ja immer wieder Diskussionen über falsch etikettierte Lebensmittel, und die EU-Lebensmittelinformationsverordnung verpflichtet zur korrekten Kennzeichnung. Verbraucher haben die Möglichkeit, bei irreführender Kennzeichnung zu reklamieren oder sich an die Verbraucherzentrale zu wenden. Und ganz ehrlich, wer möchte schon beim Frühstück von einem Aufstrich überrascht werden, der nicht das hält, was er verspricht?

Die Änderungen, die seit dem 14. Juni 2026 in Kraft sind, zeigen, dass auch in der Welt der Lebensmittelregulierung Bewegung ist. Vielleicht wird der nächste Sonntagmorgen ja ein bisschen fruchtiger! Schauen wir mal, wie sich die Hersteller anpassen und ob wir bald in den Genuss von köstlicher Marmelade aus allen erdenklichen Früchten kommen. Das wäre doch eine echte Bereicherung für unser Frühstück!

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