In Bad Dürkheim hat sich ein interessanter Rechtsstreit um die Nutzung von Wirtschaftswegen mit E-Scootern zu kommerziellen Zwecken entsponnen. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass solche Touren zulässig sind – eine Entscheidung, die die Pläne von Michael Börstler aus Ungstein vorantreibt. Börstler, der seit 2008 geführte Wanderungen mit Lamas anbietet, plant für 2024 eine Erweiterung seines Angebots um Touren mit ein- und zweisitzigen E-Scootern. Diese sollen vor allem mobilitätseingeschränkten Menschen, wie Senioren oder Gehbehinderten, die Teilnahme an den Touren ermöglichen. Für Börstler ist dies besonders wichtig, da er aufgrund eines Impfschadens nach der Pandemie selbst Schwierigkeiten beim Laufen hat.

Die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung der Wege sind jedoch komplex. Am 9. Juli 2025 hatte die Stadt Bad Dürkheim E-Scooter-Touren auf Feld- und Waldwegen untersagt. Ein Unternehmer aus Bad Dürkheim, der seit September 2024 E-Scooter-Touren anbietet, legte Widerspruch ein und beantragte vorläufigen Rechtsschutz. Er argumentierte, dass E-Scooter mit einer Geschwindigkeit von 6 km/h rechtlich als „Krankenfahrstühle“ gelten und somit auf Wegen fahren dürfen, wo Fußgängerverkehr erlaubt ist. Doch das Verwaltungsgericht wies seinen Antrag zurück und betonte, dass die betroffenen Wege nicht öffentliche Straßen, sondern öffentliche Einrichtungen der Gemeinde seien. Eine gewerbliche Nutzung bedarf demnach einer ausdrücklichen Erlaubnis.

Ein Kompromiss für die Zukunft

Der Kompromiss, den das Gericht letztlich fand, ermöglicht es Börstler, seine Lama-Wanderungen weiterhin anzubieten, und er kann eine Ausnahmeerlaubnis für die E-Scooter-Touren beantragen. Das Gericht stellte klar, dass die Untersagung der gewerblichen Nutzung nicht unangemessen in die Berufsausübungsfreiheit des Unternehmers eingreife. Zudem diskriminiere das Verbot nicht gehbehinderte oder ältere Menschen, da es ausschließlich die gewerbliche Nutzung betreffe.

Diese rechtlichen Auseinandersetzungen finden vor dem Hintergrund einer zunehmenden Zahl von Unfällen mit Elektro-Scootern in Deutschland statt. Im Jahr 2022 registrierte die Polizei knapp 12.000 Unfälle, was einem Anstieg von 27% im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Um die Sicherheit zu erhöhen, hat die Bundesregierung neue Fassungen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung beschlossen. Ab 2027 müssen neu zugelassene E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein und die technischen Anforderungen werden an sicherheitstechnische Erkenntnisse angepasst. Diese neuen Regelungen könnten auch Einfluss auf die geplanten E-Scooter-Touren in Bad Dürkheim haben.

Für Börstler und seine potenziellen Kunden bleiben die Entwicklungen spannend. Die Möglichkeit, E-Scooter-Touren anzubieten, könnte nicht nur seine Geschäftsidee beleben, sondern auch mehr Menschen die Schönheit der Weinberge rund um Ungstein näherbringen. Die Vorfreude auf die E-Scooter-Touren ist groß, und man kann nur hoffen, dass die erforderlichen Genehmigungen bald erteilt werden. Während die rechtlichen Fragen geklärt werden, bleibt die Natur um Bad Dürkheim ein wunderschöner Ort, der darauf wartet, erkundet zu werden.

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