In der Region Mainz-Bingen gibt es neue Vorgaben für private Feuerwerke. Wer plant, in diesem Jahr ein eigenes Feuerwerk zu veranstalten, muss sich auf einige bürokratische Hürden einstellen. Zunächst einmal ist es erforderlich, eine Privathaftpflichtversicherung nachzuweisen. Diese Versicherung muss eventuelle Schäden abdecken, die während des Feuerwerks entstehen könnten. Daher empfiehlt es sich, die eigenen Unterlagen gründlich zu überprüfen, um sicherzustellen, dass das private Feuerwerk ausreichend abgesichert ist. Das klingt ja schon mal nach einer Menge Papierkram, oder?

Darüber hinaus ist eine Einverständniserklärung des Grundstückseigentümers notwendig. Diese Erklärung muss spezifische Informationen wie Flur und Flurstücksnummer enthalten. Wer sich denkt, das erledigt man mal eben schnell, sollte bedenken, dass die Einverständniserklärung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Veranstaltungstermin vollständig bei der Kreisverwaltung vorliegen muss. Und das ist noch nicht alles – auch andere Institutionen müssen ihr Einverständnis geben, und in Einzelfällen könnte sogar eine Vor-Ort-Besichtigung erforderlich sein. Eine echte Herausforderung für alle Feuerwerksliebhaber!

Besondere Regeln und Ausnahmen

Ein weiteres wichtiges Detail für alle Feuerwerksfreunde in Deutschland: Feuerwerkskörper der Kategorie F2 dürfen nur an Silvester und Neujahr von Privatpersonen über 18 Jahren abgebrannt werden. Das bedeutet, dass ohne eine spezielle Erlaubnis gemäß § 7 oder § 27 des Sprengstoffgesetzes oder ohne einen entsprechenden Befähigungsschein nach § 20 des Sprengstoffgesetzes zu anderen Zeiten kein Feuerwerk gezündet werden darf. Man könnte fast meinen, dass die Behörden hier ein wenig übervorsichtig sind.

Es gibt allerdings Ausnahmen, die von der zuständigen Behörde genehmigt werden können. Diese Ausnahmen könnten bei besonderen Anlässen wie einer goldenen Hochzeit oder einem runden Geburtstag in Betracht gezogen werden. Aber Vorsicht: Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Ausnahmegenehmigung. Und selbst wenn man eine solche Genehmigung erhält, dürfen keine Feuerwerkskörper der Kategorien F3, F4, Bühnenfeuerwerke der Kategorie T2 oder andere pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P2 abgebrannt werden. Das schränkt die Möglichkeiten schon ordentlich ein!

Für weitere Informationen zu den notwendigen Unterlagen und Genehmigungen bietet sich ein Blick auf die Einverständniserklärung an, die detaillierte Vorgaben bereitstellt. Hier können Interessierte alles Wichtige nachlesen und sich gut auf die anstehenden Formalitäten vorbereiten.

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Die Welt der Feuerwerke ist also nicht nur bunt und laut, sondern auch von einer Vielzahl von Vorschriften und Anforderungen geprägt. Wer sich in diesem Jahr ein leuchtendes Spektakel wünscht, sollte sich rechtzeitig um die nötigen Genehmigungen kümmern. Denn wie so oft gilt: Vorfreude ist die schönste Freude! Und nichts ist frustrierender, als ein geplanter Feuerwerksabend, der aufgrund bürokratischer Stolpersteine ins Wasser fällt.