In Mainz hat sich kürzlich eine kuriose Situation am Rhein zugetragen, die für Aufregung sorgte. Ein Zugpassagier sah während seiner Fahrt über eine Eisenbahnbrücke eine Person im Wasser und alarmierte sofort die Rettungskräfte. Man könnte meinen, das ist ein typischer Notfall, aber die Realität war ein bisschen anders. Als die Wasserschutzpolizei eintraf, stellte sich heraus, dass es sich bei der „Person“ um eine Frau im Meerjungfrauenkostüm handelte. Die ganze Szenerie war wohl eher aus einem Kinderbuch entnommen als aus einem ernsthaften Notfallbericht.

Die Frau befand sich in der Nähe eines Stegs und konnte, ganz ohne fremde Hilfe, selbstständig ans Ufer klettern. Auf die Frage der Beamten erklärte sie, dass sie nicht in der Mitte des Rheins schwimmen wollte – was ja auch verständlich ist. Baden im betroffenen Abschnitt des Rheins ist schließlich nicht erlaubt, und die Polizei hat bereits vorher gewarnt, dass das Schwimmen lebensgefährlich sein kann. Die starken Strömungen, Unterströmungen und der Schiffsverkehr sind keine Kleinigkeit! Ohnehin könnte die Frau nun ein Bußgeld für ihr unüberlegtes Bad im Rhein erhalten.

Polizeieinsatz aufgrund eines „Notfalls“

Der gesamte Vorfall ereignete sich am Montagabend und war von einem Zeugen gemeldet worden, der befürchtete, die Frau könnte untergegangen sein. Dies geschah gegen 18 Uhr. Die Wasserschutzpolizei Mainz hat sofort reagiert und konnte schnell Entwarnung geben. Es gab keine Hinweise auf weitere Personen im Wasser, was die Situation glücklicherweise entschärfte. Trotzdem bleibt die Warnung der Polizei aktuell – Schwimmen sollte nur an ausgewiesenen und erlaubten Badestellen erfolgen.

In der Region rund um den Rhein gibt es zahlreiche Diskussionen über Schwimmverbote und deren Notwendigkeit. Während in Bonn momentan kein Badeverbot gilt und die Stadt stattdessen mit großen Schildern auf die Gefahren aufmerksam macht, bleibt es in anderen Städten wie Köln und Leverkusen strenger. Dort wurde bereits ein Badeverbot verhängt, und bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 1.000 Euro. Die Stadt Köln hat sogar etwa 60 Hinweisschilder aufgestellt, die in mehreren Sprachen auf die Gefahren hinweisen, die das Schwimmen im Rhein mit sich bringt.

Die DLRG Bezirk Bonn fordert ein generelles Badeverbot im Bonner Stadtgebiet. Der Fokus scheint also auf Aufklärung zu liegen, nicht nur auf Verboten. In Wesseling, wo das Schwimmen im Rhein seit 1970 aufgrund einer Bundesverordnung verboten ist, sind entsprechende Schilder gut sichtbar. Es wird interessant sein zu sehen, wie sich die Diskussion um die Badestellen im Rhein weiterentwickelt – und ob wir vielleicht schon bald weitere „Meerjungfrauen“ im Wasser sehen werden, die sich nicht um die Regeln scheren.

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