Flussbestattungen in Rheinland-Pfalz: Ein neuer Trend in der Bestattungskultur
Heute ist der 14.06.2026 und wir werfen einen Blick auf eine interessante Neuerung in der Bestattungskultur Deutschlands, genauer gesagt in Rheinland-Pfalz. Flussbestattungen sind jetzt seit fast einem dreiviertel Jahr erlaubt, und das als erstes Bundesland in Deutschland. Die Idee, die Asche eines Verstorbenen in einem Fluss verstreuen zu lassen, zieht viele Menschen an, die eine besondere Verbindung zu Wasser oder der Schifffahrt hatten. Sebastian Trüb, Mitinhaber der Rheinbestattung Mainz, berichtet von mehreren Dutzend durchgeführten Flussbestattungen, die aus Städten wie Mainz, Worms, Kaiserslautern und Landau stammen. Doch trotz dieser ersten Erfolge bleibt die Nachfrage hinter den Erwartungen zurück. Ulrike Grandjean, stellvertretende Vorsitzende des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz, sieht die Flussbestattungen weiterhin als eine Nische.
Ein Blick auf die Zahlen zeigt, dass bislang 31 Flussbestattungen genehmigt wurden: 15 für die Mosel, 15 für den Rhein und eine für die Lahn. Für die Saar gibt es hingegen noch keinen Antrag. Um eine Flussbestattung durchführen zu können, müssen diese vorher genehmigt werden, wobei die SGD Nord in Koblenz die zuständige Behörde ist. Merkwürdigerweise hat man dort bisher keine Zunahme an Anträgen festgestellt. Anfangs gab es auch Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Urnen, doch das Gesundheitsministerium hat die Anforderungen nachgebessert. Ab September 2025 müssen die Urnen aus wasserlöslicher Zellulose bestehen, und auch Materialien wie Zucker, Gelatine und Algen-Biopolymere sind nun erlaubt.
Strenge Vorgaben und Genehmigungen
Die Flussbestattung unterliegt strengen Vorgaben, die im neuen Bestattungsgesetz von Rheinland-Pfalz geregelt sind. Diese Vorschriften sind notwendig, da Wasser als besonders geschütztes Gut gilt. Die Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes (BestGDVO) stellt sicher, dass alle Anforderungen eingehalten werden, und eine wasserrechtliche Erlaubnis ist erforderlich, um Stoffe in ein Gewässer einzubringen. Die Auswahl der Standorte für Flussbestattungen ist stark eingeschränkt, insbesondere in der Nähe von Wehren, Schleusen und anderen kritischen Punkten. Auf der Mosel gibt es beispielsweise mehrere Kilometer, die für Bestattungen ausgeschlossen sind.
Ein interessanter Punkt: Jeder Antrag kann nur eine Flussbestattung betreffen. Das heißt, Sammelgenehmigungen sind nicht zulässig. Die Antragsteller müssen zudem selbst für die verkehrlichen Zulassungen und privatrechtlichen Nutzungsrechte sorgen, was die Sache komplizierter macht. Auch der Schiffsführer muss die Sicherheitsregeln für den Schiffsverkehr beachten. Ein bisschen wie eine kleine Expedition, könnte man sagen.
Urnen und ihre Materialien
Bei der Flussbestattung ist es unerlässlich, dass die Urnen sofort wasserlöslich sind und beim Kontakt mit Wasser sofort versinken. Die Materialien, die für die Urnen verwendet werden dürfen, sind erstaunlich vielseitig: Zellulose, Zucker, Gelatine und Algen-Biopolymere – selbst Hanfanteile in Papierurnen sind erlaubt, solange sie nicht an das Ufer gespült werden. Eine kleine Revolution, wenn man bedenkt, wie traditionell das Bestattungswesen oft ist.
Die Flussbestattung ist also ein neuer, aufregender Weg, um Abschied zu nehmen, auch wenn die Hürden noch groß sind. Es bleibt abzuwarten, ob sich diese Form der Bestattung in Zukunft weiter etabliert und vielleicht auch in anderen Bundesländern Fuß fasst. Bis dahin bleibt die Frage, ob wir in den kommenden Jahren mehr über die Erfahrungen der Menschen hören werden, die diesen besonderen Weg gewählt haben.
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