Wasserentnahmeverbot in Sachsen-Anhalt wegen anhaltender Trockenheit
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld ist die Hitze anscheinend nicht mehr zu ertragen. Seit Freitag, dem 10. Juli 2026, gilt hier ein Wasserentnahmeverbot. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen kein Wasser mehr aus Gewässern wie Flüssen oder Seen mit Pumpen entnehmen. Sogar die privaten Gartenbrunnen müssen in der Zeit von 10 Uhr bis 18 Uhr stillstehen. Das Verbot soll zunächst bis Anfang Oktober gelten. Da fragt man sich schon, wie lange die Pflanzen in den Gärten das wohl mitmachen. Die Situation ist angespannt, denn der Hintergrund sind die sinkenden Pegelstände von Grundwasser und Gewässern, die durch mehrere Jahre mit wenig Niederschlag bedingt sind. Quelle für diese Informationen.
Aber Anhalt-Bitterfeld ist nicht allein in dieser misslichen Lage. Der Saalekreis hat bereits seit dem 7. Juli ein ähnliches Verbot erlassen. Hier dürfen öffentliche und private Grünflächen sowie Sportanlagen von 8 Uhr bis 18 Uhr nicht mehr bewässert werden. Das Wasser aus privaten Gartenbrunnen ist auch hier tabu. Man könnte fast meinen, dass die Natur uns einen kleinen Denkzettel verpasst hat. Und auch im Altmarkkreis Salzwedel gibt es seit Samstag eine Allgemeinverfügung zur Begrenzung der Wasserentnahme. Der Landkreis Stendal hat seine Regeln bereits am 27. Juni in Kraft gesetzt. Landrat Patrick Puhlmann (SPD) appelliert an die Bürger, sparsam mit Wasser umzugehen. Irgendwie ist das eine ganz schön ernsthafte Angelegenheit.
Ein Blick über die Grenzen
In Sachsen-Anhalt sind die Wasserentnahmeverbote aufgrund der anhaltenden Trockenheit im Frühjahr 2025 nicht neu. Damals begannen die Probleme bereits im Februar, als die Niederschläge aufgrund von Hochdruckwetterlagen ausblieben. Der Kreis Stendal hatte bereits ab dem 1. Juli 2025 ein Verbot der Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen sowie eine Einschränkung bei der Grundwasserentnahme tagsüber geplant. Auch der Altmarkkreis Salzwedel wollte eine Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Wasserentnahmen erlassen. Immerhin, Gespräche mit Landwirten zur sparsamen Verwendung von Grundwasser fanden statt – ein Lichtblick in dieser Dürrezeit!
Die Wasserstände in den Landkreisen variieren stark. Während der Burgenlandkreis aktuell keine Notwendigkeit für Wasserentnahmeverbote sieht, beobachtet der Landkreis Harz die Situation aufmerksam und appelliert an die Eigenverantwortung der Bürger. Der Mansfeld-Südharz hat bisher ebenfalls keinen Handlungsbedarf gesehen. Aber das kann sich schnell ändern, wenn die Pegel weiter sinken. Der Saalekreis prüft regelmäßig die Wasserstände, hat aber bisher keine kurzfristigen Einschränkungen geplant. Der Salzlandkreis berichtet, dass die Wasserstände überwiegend im grünen Bereich liegen, während der Landkreis Wittenberg auf den gesunden Menschenverstand setzt und keine neuen Regelungen erlässt. Hier gibt es mehr Details dazu.
Die Situation im Überblick
Die Regelungen sind nicht überall gleich. In Dessau-Roßlau tritt am 1. Juli eine Allgemeinverfügung in Kraft, die die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern und Brunnen zwischen 10.00 und 18.00 Uhr untersagt, mit Ausnahme von Gießkanne und Co. Bis Ende September wird das gelten. Im Jerichower Land ist die Entnahme aus oberirdischen Gewässern seit dem 28. Juni untersagt. Auch die Nutzung von Grund- und Trinkwasser zur Bewässerung ist zwischen 10.00 und 19.00 Uhr nicht erlaubt, außer für Gartenbaubetriebe mit Tröpfchenbewässerung. Im Landkreis Mansfeld-Südharz gilt seit dem 30. Juni ein Verbot für Pumpentnahmen aus Flüssen und Seen sowie ein Bewässerungsverbot für Gärten und Sportanlagen zwischen 8.00 und 18.00 Uhr. Hier gibt es weitere Informationen zu den Regelungen.
Die Situation bleibt angespannt und die Landkreise müssen sich nun auf die nächsten Wochen einstellen. Das Wetter wird zeigen, ob noch mehr Verbote nötig sind oder ob die Natur etwas Nachsicht zeigt. Eines steht fest: Die Wasserknappheit ist ein Thema, das uns alle angeht. Jeder Tropfen zählt – und jeder sollte sich fragen, wie viel Wasser wirklich nötig ist.
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