Heute ist der 28.05.2026 und wir blicken auf einige überraschende Vorfälle aus dem Nachbarland Deutschland zurück, die einmal mehr die Verkehrsregeln auf die Probe stellen. Im kleinen Ort Flechtingen, genauer gesagt am Bahnhof in der Calvörder Straße, bemerkten Polizeibeamte des Reviers Börde am 25. Mai um 18:40 Uhr einen E-Scooter-Fahrer, der sich nicht an die Vorschriften hielt. Der auf seinem E-Scooter rasende Fahrer, der mit etwa 50 km/h unterwegs war, überschritt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h deutlich. Um es gleich vorweg zu sagen: Ein Fahrerlaubnis der Klassen AM oder A1 hätte er für solch ein schnelleres Zweirad benötigt. Doch leider konnte der Fahrer weder eine gültige Fahrerlaubnis noch einen Nachweis über Versicherungsschutz vorweisen. Das Resultat? Ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz wurde eingeleitet. (Wer mehr dazu erfahren möchte, kann sich die Details in der Originalquelle anschauen.)
Nur zwei Tage später, am 27. Mai um 10:25 Uhr, gab es einen weiteren Vorfall, dieses Mal in Hötensleben auf der Caroline, K 1370. Hier stellte eine Funkstreife einen Mopedfahrer fest, der ebenfalls die Geschwindigkeitsgrenze missachtete. Sein Piaggio-Moped war mit etwa 70 km/h unterwegs, reduzierte jedoch die Geschwindigkeit auf etwa 45 km/h, als er die Polizeistreife bemerkte. Der 63-jährige Deutsche hatte sein Moped, wie sich herausstellte, leistungssteigernd manipuliert. Auch er konnte keine gültige Fahrerlaubnis für Zweiräder mit einer Geschwindigkeit von über 45 km/h vorweisen. Wieder folgte ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einem Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
E-Scooter und die Regeln der Straße
Der Vorfall mit dem E-Scooter wirft ein Licht auf die Regelungen, die für solche Fahrzeuge gelten. E-Scooter sind nicht einfach nur ein Spaßgerät – sie unterliegen der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (EKfV). Nur E-Scooter mit einer Betriebserlaubnis sind legal im Verkehr. Zudem müssen sie versichert sein! Eine Helmpflicht gibt es zwar nicht, aber empfohlen wird sie dennoch, um das Risiko von Verletzungen zu minimieren. Die EKfV wurde erst kürzlich überarbeitet, um Unfälle zu reduzieren, und die Änderungen wurden am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. E-Scooter dürfen nur dort fahren, wo auch Radverkehr erlaubt ist, und auf Gehwegen sowie in Fußgängerzonen ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt.
Die neuen Regeln sind sowohl für Fahrer als auch für Kommunen wichtig, insbesondere wenn es um das Abstellen von E-Scootern geht. Kommunen können Flächen für das Abstellen von Sharing-E-Scootern festlegen, um Ordnung im Straßenverkehr zu schaffen. Aber das Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen? Das bleibt ein No-Go. Und natürlich gibt es auch für E-Scooter-Fahrer Alkoholgrenzwerte, die den gleichen Regeln wie für Autofahrer folgen. Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss mit Bußgeldern rechnen – zum Beispiel 40 Euro für das Fahren ohne Versicherungskennzeichen oder 70 Euro für das Fahren ohne Betriebserlaubnis.
Ein Blick auf die E-Scooter-Szene zeigt, dass zahlreiche Modelle mit Straßenzulassung verfügbar sind, und es gibt gewaltige Unterschiede im Preis und in der Ausstattung. Außerdem gelten ab 2027 neue technische Anforderungen für neu in Verkehr gebrachte Fahrzeuge. Das bedeutet, dass E-Scooter dann mit Blinkern und getrennten Bremsen ausgestattet werden müssen. Das Ziel ist klar: Sicherheit im Straßenverkehr steht an oberster Stelle.
