Hamburg fordert 300 Millionen Euro an Corona-Hilfen zurück
In Hamburg rumort es – und zwar nicht nur wegen der berühmten Reeperbahn oder der Elbphilharmonie. Rund 300 Millionen Euro an Corona-Hilfen fordert die Stadt zurück. Ja, genau, mehr als drei Jahre nach dem Ende der Pandemie sind diese finanziellen Forderungen immer noch offen. Laut der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB) gibt es insgesamt rund 25.000 offene Forderungen (Stand Ende März). Die Stadt will die ausstehenden Beträge nach Fristablauf zurückfordern. Und wenn das nicht klappt, ist ein Verfahren in Aussicht. Aber wie lange dieser Rückforderungsprozess tatsächlich dauert, bleibt ungewiss.
Während der Pandemie wurden in Hamburg unglaubliche 3,8 Milliarden Euro an Hilfen bewilligt, um Unternehmen und Selbstständige durch die harte Zeit zu helfen. Doch die Sache hat einen Haken: Die Staatsanwaltschaft hat bereits 74 Beschuldigte im Visier und prüft mögliche Betrugsfälle – die Dunkelziffer könnte aber noch höher sein. Bislang wurden mehr als 820 Betrugsverfahren von der Anklagebehörde eingeleitet. Ein ganz schön großes Rad, das hier gedreht wird! Quelle.
Die Problematik der Rückzahlungen
Die Corona-Soforthilfen wurden im März 2020 ins Leben gerufen, um Unternehmen und Selbstständige vor dem finanziellen Aus zu bewahren. Der Bund stellte dafür bis zu 50 Milliarden Euro zur Verfügung, und die Länder sollten diese Mittel umsetzen. Das klang alles so einfach, oder? Aber in der Realität war die Beantragung und Auszahlung oft alles andere als unbürokratisch. Viele Antragsteller hatten Schwierigkeiten, die Anforderungen zu verstehen, was zu unberechtigten Inanspruchnahmen führte. Und das kann böse enden!
34.738 von 200.000 Empfängern haben die Corona-Zuschüsse ganz oder teilweise zurückgezahlt – oft in der Angst, die Förderbedingungen nicht erfüllt zu haben. Das Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft ermitteln bereits gegen einige Rückzahler wegen Verdachts auf Betrug oder Subventionsbetrug. Das klingt alles ganz schön nach einem rechtlichen Minenfeld. Ca. 5.200 Rückzahler erhielten sogar ein Schreiben über ein eingeleitetes Strafverfahren. Wer hätte gedacht, dass die Rückzahlung allein nicht automatisch einen Betrugsverdacht auslöst? Aber es gibt viele Faktoren, die dabei eine Rolle spielen, und die Ermittlungen sind oft komplex. Quelle.
Rechtliche Konsequenzen und weitere Ermittlungen
Die staatsanwaltlichen Ermittlungen zum Subventionsbetrug nach § 264 StGB betreffen nicht nur die Antragsteller selbst; auch Steuerberater und Rechtsanwälte könnten ins Fadenkreuz geraten, wenn sie fehlerhafte Angaben bei der Antragstellung gemacht haben. Es wird sogar darauf hingewiesen, dass bereits der Versuch einer Täuschung, wie das Einreichen fehlerhafter Anträge, strafbar sein kann. Da wird einem ganz schön mulmig, wenn man an die möglichen Konsequenzen denkt!
Die Strafen bei vorsätzlichem Subventionsbetrug sind nicht ohne: bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, in schweren Fällen sogar bis zu zehn Jahren. Und als ob das nicht genug wäre, drohen auch außerstrafrechtliche Folgen wie die Einziehung der Fördersumme, persönliche Haftung des Antragstellers oder eine Gewerbeuntersagung. Die Verjährungsfrist für Subventionsbetrug beträgt in den meisten Fällen fünf Jahre, beginnend mit der Auszahlung der Hilfen. Das bedeutet, dass noch viele Jahre nach der Auszahlung rechtliche Nachwehen folgen können. Wer also einen Rückforderungsbescheid bekommt, sollte diesen auf keinen Fall ignorieren und schnellstmöglich juristischen Rat einholen. Quelle.
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