In Schleswig-Holstein stehen umfassende Veränderungen im Gesundheitswesen bevor. Eine geplante Krankenhausreform führt zu weitreichenden Anpassungen in der Kliniklandschaft. Das Land hat die Zielsetzung, sechs Versorgungsregionen zu schaffen, um die medizinische Versorgung besser zu organisieren und zu strukturieren. Dabei bleibt den Patienten die Freiheit, ihre Klinik weiterhin selbst zu wählen. Dies ist ein wichtiger Punkt, der trotz der bevorstehenden Reform erhalten bleibt. Die Reform zielt darauf ab, dass Kliniken nur dann Leistungen anbieten dürfen, wenn sie strengen Qualitätskriterien genügen – das umfasst Personal, Ausstattung und Fallzahlen. Über 60 Leistungsgruppen sollen von den Planungsbehörden zugewiesen werden, was einen erheblichen Einfluss auf die Versorgungslandschaft haben wird.

Ein zentrales Element der Reform ist die Sicherstellung der Grund- und Notfallversorgung in ganz Schleswig-Holstein. Doch es gibt auch kritische Stimmen: Bei planbaren Spezialeingriffen könnte es für Patienten notwendig sein, längere Wege in Kauf zu nehmen. Besonders in Städten wie Kiel und Neumünster, wo es teils ein Überangebot an Kliniken gibt, wird die Reform als herausfordernd wahrgenommen. Das Klinikum Itzehoe wird als zentraler Anker der medizinischen Versorgung in der Region Süd-West positioniert. Zudem gibt es Bedenken hinsichtlich ärztlicher Weiterbildung und einem möglichen Personalabbau, was von der Ärztekammer kritisiert wird. Auch die FDP fordert mehr Zeit für die Umsetzung der Reform und klare Perspektiven für die betroffenen Regionen.

Gesetzesentwurf und Anpassungen

Am 21. April 2026 hat das Kabinett in Schleswig-Holstein einem Gesetzesentwurf zur Reform der Krankenhausversorgung zugestimmt. Dies umfasst eine Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes (LKHG) und Änderungen am Krebsregistergesetz. Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont, wie wichtig es ist, das Landesrecht an die neuen bundesrechtlichen Vorgaben anzupassen. Die Reform soll eine zukunftsfähige, verlässliche und krisenresiliente Krankenhausversorgung gewährleisten – ein Ziel, das in der heutigen Zeit unerlässlich ist. Der neue Krankenhausplan für 2027 wird auf Grundlage der neuen Leistungsgruppen erstellt, was eine klare Richtung angibt.

Einige der wichtigen Änderungen im Gesetzesentwurf beinhalten die Modernisierung der Krankenhausplanung, die nun datenbasiert und kontinuierlich fortgeschrieben wird. Neu sind auch landeseigene psychiatrische Leistungsgruppen, die zur Stärkung der Funktionsfähigkeit der Gesundheitsversorgung beitragen sollen. Um die Kommunikation und Erreichbarkeit in Krisensituationen zu verbessern, werden einheitliche Kommunikationswege und Erreichbarkeitsregister festgelegt. Zudem wird die Fördergrenze für kleine bauliche Maßnahmen erheblich angehoben – von 50.000 Euro auf 1 Million Euro. Diese Maßnahmen könnten für viele Kliniken den entscheidenden Unterschied machen.

Die bundesweite Perspektive

Die Reform in Schleswig-Holstein ist Teil eines größeren, bundesweiten Rahmens. Die Einführung von integrierten Notfallzentren (INZ) soll eine schnellere Steuerung der Patienten in die richtige Behandlung ermöglichen. Auch das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) stellt die Weichen für eine Neuregelung von Qualität, Vergütung und Strukturwandel in den Kliniken. Diese Gesetzesänderungen sind nicht nur notwendig, sie sind auch eine Reaktion auf die Herausforderungen, die sich in der Praxis zeigen. Die Krankenhaustransparenzgesetzgebung soll sicherstellen, dass Patienten erkennen können, welche Leistungen in ihrer Nähe zur Verfügung stehen und wie Kliniken hinsichtlich Qualität abschneiden.

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Für Schleswig-Holstein ist jetzt eine spannende, wenn auch herausfordernde Zeit angebrochen. Die Gespräche mit Kliniken in den neuen Versorgungsregionen laufen bereits, um passgenaue Konzepte zu entwickeln. Der Medizinische Dienst wird die strukturelle Eignung der Kliniken bis Ende Juli 2026 prüfen. Die Zuweisung der neuen Leistungsgruppen soll dann ab dem 1. Januar 2027 wirksam werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Reform auf die lokale Gesundheitsversorgung auswirken wird und ob die gesetzten Ziele erreicht werden können.

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