Heute ist der 22.04.2026. In Erfurt steht ein 33-jähriger Mann wegen versuchten Mordes an seiner ehemaligen Partnerin vor dem Landgericht. Der Angeklagte, afghanischer Herkunft, hat zu Beginn des Prozesses geschwiegen. Seine Verteidigerin gab jedoch an, dass er sich möglicherweise im Verlauf des Verfahrens äußern wird. Die Anklage wirft ihm vor, im Juli des vergangenen Jahres seiner 24-jährigen Ex-Freundin, einer Ukrainerin, aufgelauert zu haben, mit der Absicht, sie zu töten.
Der Vorfall ereignete sich, als der Angeklagte seine Ex-Partnerin mit dem Griff eines Küchenmessers ins Gesicht schlug und dann mehrfach mit der 15,5 cm langen Klinge auf sie einstach, während sie zu Boden fiel. In der Annahme, dass sie verbluten würde, floh er vom Tatort. Die Ex-Partnerin schilderte als Zeugin, dass sie große Angst hatte, zu sterben. Zwei Passanten leisteten erste Hilfe und alarmierten umgehend die Rettungskräfte. Die Frau leidet seitdem an Panikattacken und hat oft Angst. Während ihres Auftritts im Gericht sprach sie gebrochenes, aber verständliches Deutsch; teilweise wurde eine Dolmetscherin hinzugezogen.
Einblick in die Beziehung
Die Beziehung zwischen den beiden begann im Jahr 2022, als sie zusammen in Erfurt lebten. Berichten zufolge war der Angeklagte häufig aggressiv, kontrollierend und eifersüchtig, was dazu führte, dass die Polizei oft gerufen werden musste. Die Beziehung endete im Februar 2025, doch die beiden trafen sich weiterhin, da der Angeklagte die Waschmaschine in der Wohnung seiner Ex-Partnerin nutzte. Nach der Trennung fand die Frau einen neuen Partner, was den Angeklagten offenbar zu Drohungen veranlasste. Bei einem Treffen drohte er, sie und ihren neuen Partner zu töten, was die Frau zunächst nicht ernst nahm.
Rechtslage und Femizid-Diskussion
Die weiteren Verhandlungstermine sind bis in den Juni 2024 angesetzt. Der Fall hat nicht nur juristische, sondern auch gesellschaftliche Dimensionen, insbesondere im Hinblick auf die Diskussion über Femizide in Deutschland. Immer wieder wird die besorgniserregende Tendenz thematisiert, dass Frauen häufig von ihren Partnern oder Ex-Partnern bedroht oder getötet werden. Solche Vorfälle werfen ein Schlaglicht auf die Notwendigkeit, präventive Maßnahmen zu ergreifen und Opfern von häuslicher Gewalt zu helfen.
Für den Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung, bis seine Schuld bewiesen ist. Doch die Schilderungen der Ex-Partnerin und die Umstände des Vorfalls werfen ernsthafte Fragen auf und verdeutlichen die Herausforderungen, vor denen viele Frauen in ähnlichen Situationen stehen.