In Deutschland sorgt das geplante neue Gebäudemodernisierungsgesetz für hitzige Diskussionen. Das Gesetz, das im Moment noch nicht vorliegt, könnte für den Steuerzahler erhebliche Kosten mit sich bringen. Die Koalition ist sich uneinig über den Mieterschutz, was die Umsetzung des Gesetzes zusätzlich erschwert. Eine kürzlich veröffentlichte Studie des Forschungsinstituts für Wärmeschutz e. V. (FIW) im Auftrag des Bundesverbands energieeffiziente Gebäudehülle (BuVEG) legt nahe, dass die Neuregelungen, insbesondere der Wegfall der 65-Prozent-Regel, bis 2030 zu einer Erhöhung der CO2-Emissionen im Gebäudesektor um bis zu sieben Millionen Tonnen führen könnten.
Ab 2029 soll eine „Bio-Treppe“ für neu eingebaute Öl- und Gasheizungen in Kraft treten. Eigentümer müssen dabei eine bestimmte Menge an grünen Gasen oder grünem Heizöl beimischen, wenn sie fossil betriebene Heizungen einbauen. Diese Grüngasquote soll bereits 2028 mit „bis zu einem Prozent“ starten, doch die genauen Anstiege und das Ambitionsniveau sind noch unklar. Der Einbau von Gas- oder Ölheizungen könnte durch diese Regelungen zunehmen, was nicht nur Auswirkungen auf die Erderwärmung hat, sondern auch den Bundeshaushalt belasten könnte.
Emissionen und Klimaziele
Die EU hat für ihre Mitgliedstaaten Emissionsziele festgelegt, die eine klimaneutrale Gesellschaft bis 2050 zum Ziel haben. Länder müssen Emissionsrechte kaufen, wenn sie mehr benötigen als im nationalen Budget vorgesehen. Ein steigender Bedarf an Emissionsrechten könnte die Kosten in die Höhe treiben. Wenn ein Mitgliedstaat keine Emissionsrechte mehr zukaufen kann, droht ein Vertragsverletzungsverfahren. Diese Entwicklungen stehen im Kontext der nationalen Klimaziele, die ambitioniert gesteckt sind und eine Reduktion der Treibhausgasemissionen um mindestens 55% bis 2030 vorsehen.
Die neue Gesetzgebung sieht zwei Hauptinstrumente vor: die „Bio-Treppe“ und die Grüngasquote für Inverkehrbringer von fossilen Brennstoffen. Die Bio-Treppe wird ab 2029 in verschiedenen Stufen angehoben: 10% erneuerbare Energien ab 2029, 30% ab 2035 und 60% ab 2040. Die Klimawirkung dieser Instrumente wird dabei durch den Anstieg des Anteils erneuerbarer Gase im Gas-Mix und durch die Erhöhung der Brennstoffkosten realisiert. Dies könnte allerdings auch dazu führen, dass die investitionslenkende Wirkung verringert wird, insbesondere im vermieteten Bestand.
Hintergrund und europäische Vorgaben
Die EU-Kommission stellte im Dezember 2019 den „European Green Deal“ vor, dessen Ziel es ist, wirtschaftliches Wachstum mit Klimaschutz zu verbinden. Dabei soll die Erderwärmung auf deutlich unter 2 Grad Celsius, möglichst unter 1,5 Grad Celsius, begrenzt werden. Um dies zu erreichen, müssen die Mitgliedstaaten ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55% im Vergleich zu 1990 senken. Ein wichtiger Bestandteil dieses Vorhabens ist das europäische Klimagesetz, das klare Vorgaben für die Reduktion von Treibhausgasen festlegt und einen ehrgeizigen Rahmen für die Erreichung der Klimaziele schafft.
Die Gebäudesanierung spielt dabei eine zentrale Rolle, da der Gebäudesektor 40% des Energieverbrauchs und 36% der Treibhausgasemissionen in der EU verursacht. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass die neuen Regelungen zur Gebäudemodernisierung effizient umgesetzt werden, um die nationalen und europäischen Klimaziele nicht nur zu erreichen, sondern auch übertreffen zu können.
Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die Diskussionen um das neue Gebäudemodernisierungsgesetz entwickeln und welche konkreten Maßnahmen letztlich beschlossen werden. Die Umsetzung dieser Gesetzgebung ist entscheidend für den Klimaschutz und die zukünftige Energiepolitik in Deutschland.