Die ersten Sonnenstrahlen des Jahres laden ein, die Sonne zu genießen. Doch Vorsicht: Diese können schnell zu Sonnenbränden führen. Eine häufige Frage, die sich viele stellt, ist, ob alte Sonnencreme noch wirksam ist oder ob man besser in eine neue Tube investieren sollte. Sonnencremes bauen sich mit der Zeit ab, insbesondere bei Kontakt mit Licht, Luft und Wärme. Daher ist die Haltbarkeit nach dem Öffnen auf der Verpackung angegeben, beispielsweise „12 M“ für zwölf Monate. Die EU-Vorschrift schreibt zudem vor, dass Hersteller die Haltbarkeit nach dem Öffnen kennzeichnen und zugelassene UV-Filter verwenden müssen. Alte Sonnencreme kann nicht nur weniger wirksam, sondern auch potenziell schädlich sein.

Eine Studie aus dem Jahr 2021 hat gezeigt, dass der chemische Filter Octocrylen problematische Zerfallsprodukte bildet. Unter anderem wurde das Zerfallsprodukt Benzophenon identifiziert, das im Verdacht steht, krebserregend zu sein und hormonähnliche Wirkungen zu haben. Physikalisch wirkende Sonnencremes, die mineralische Partikel wie Zinkoxid und Titandioxid enthalten, sind eine sichere Alternative zu chemischen Produkten. Diese sind photostabiler und haben ebenfalls meist eine Haltbarkeit von zwölf Monaten. Vor der Verwendung alter Sonnencreme sollte man das Mindesthaltbarkeitsdatum prüfen und die Creme bei krümeliger Konsistenz, Trennung in wässrige und ölige Phasen oder üblem Geruch entsorgen. Die Empfehlung lautet, Sonnencremes dunkel und kühl zu lagern und großzügig aufzutragen, insbesondere nach dem Schwimmen oder Sport.

Gesundheitliche Risiken durch alte Sonnencreme

Besonders wichtig ist es, darauf zu achten, dass in alten Sonnencremes kein Octocrylen mehr enthalten ist. Dieses kann sich im Laufe der Zeit in Benzophenon umwandeln, was gesundheitliche Risiken birgt. Studien haben gezeigt, dass in Octocrylen-haltigen Produkten Benzophenon sowohl vor als auch nach einem simulierten Alterungsprozess nachweisbar ist. Das CVUA Karlsruhe fand 2021 hohe Benzophenon-Konzentrationen in einigen Produkten mit Octocrylen. Benzophenon kann allergische Hautreaktionen auslösen und wurde von der IARC als vermutlich krebserzeugend eingestuft. Zudem kann dieser Stoff die Schilddrüse und Fortpflanzungsorgane schädigen.

Die EU hat die zulässigen Konzentrationen von Benzophenon-3 in Sonnenschutzmitteln neu bewertet: Für das Gesicht und die Lippen sind weiterhin 6% erlaubt, für den ganzen Körper nur 2,2% und maximal 0,5% in anderen Produkten. Die Verbraucherzentrale NRW empfiehlt, Sonnencremes mit Naturkosmetiksiegeln (NATRUE, BDIH/COSMOS) für unbedeckte Hautregionen zu verwenden, da diese Produkte nur mineralische Filter enthalten, die chemisch stabil sind.

Effektiver Sonnenschutz

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) weist darauf hin, dass Sonnencreme das Auftreten eines Sonnenbrandes zwar verzögert, jedoch UV-Strahlung nicht vollständig blockieren kann. Ein Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30 wird empfohlen, in großen Höhen, auf Schnee, am Wasser und in sonnenreichen Regionen sollte sogar ein LSF von 50+ verwendet werden. UV-Strahlung kann die Haut nachhaltig schädigen, deshalb ist es wichtig, Sonnencremes richtig zu verwenden.

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Zu den Schutzmaßnahmen zählen nicht nur die Anwendung von Sonnenschutzmitteln, sondern auch das Meiden starker UV-Strahlung und das Tragen geeigneter Kleidung. Unbedeckte Haut sollte immer mit Sonnencreme geschützt werden, da Sonnenschutzmittel chemische und physikalische UV-Filter enthalten. Regelmäßiges Nachcremen ist entscheidend, um die Wirksamkeit des Sonnenschutzes aufrechtzuerhalten. Die theoretische Schutzdauer sollte höchstens zu 60 % ausgeschöpft werden, da zu wenig aufgetragenes Sonnenschutzmittel den Lichtschutzfaktor erheblich reduziert.

Für eine effektive Anwendung sollten Sonnenschutzmittel rechtzeitig, etwa 20-30 Minuten vor dem Sonnenbaden, aufgetragen werden. Ein Erwachsener benötigt für den ganzen Körper etwa vier gehäufte Esslöffel. Um das Risiko gesundheitlicher Schäden zu minimieren, sollten die Inhaltsstoffe von Sonnenschutzmitteln transparent ausgewiesen werden und die Produkte sollten regelmäßig auf ihre Unbedenklichkeit überprüft werden.

Für weiterführende Informationen zu diesem Thema können Sie die vollständigen Artikel auf Süddeutsche.de, Verbraucherzentrale NRW und BfS.de nachlesen.