Drama in Bad Muskau! Ein polnischer Bürger (32) wird von der Bundespolizei zur Rechenschaft gezogen, weil er verbotene Feuerwerkskörper der Klasse 3 bei sich hatte. Am Donnerstag wurde der Mann über die Stadtbrücke in die Kurstadt eingelassen, aber die Beamten fanden schnell heraus, dass ihm die erforderliche Erlaubnis für den Umgang mit diesen gefährlichen Pyrotechnika fehlt.

Bei einer Durchsuchung seines Gepäcks stießen die Polizisten auf 20 Böller vom Typ „Dumbum midlle“. Diese kleinen, aber mächtigen Sprengkörper sind in Deutschland ohne offizielle Genehmigung absolut tabu. Jetzt steht der 32-Jährige vor den Konsequenzen seiner Nachlässigkeit: Er wird nicht nur den Verlust der Feuerwerkskörper hinnehmen müssen, sondern auch mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Schleuser oder einfach nur sorglos?

Die Bundespolizei hat klare Richtlinien, wenn es um den Transport von Feuerwerk geht. Der Vorfall in Bad Muskau zeigt einmal mehr, wie ernst die Behörden die Sicherheit nehmen, denn Feuerwerkskörper können nicht nur Schädigung und Verletzungen hervorrufen, sie sind auch in fragwürdigen Händen eine potenzielle Gefahr. Ob der polnische Bürger sich einfach nur nicht an die Regeln gehalten hat oder ob gar dunkle Hintergedanken im Spiel sind, bleibt vorerst unklar.