In Gottmadingen, einem kleinen Ort im Kreis Konstanz, haben Kinder vor kurzem eine Boa constrictor auf einem Spielplatz entdeckt. Das ist schon mal eine ganz besondere und eher unerwartete Begegnung! Nur wenige Schritte entfernt wurde zuvor eine zweite Boa in einem Hausflur gefunden. Was mag da nur im Busch sein? Die Tierrettung Südbaden wurde umgehend alarmiert, um die Schlange im Hausflur einzufangen. Diese etwa 1,5 Meter lange Boa wurde sicher in eine Reptilienstation im Nachbarlandkreis gebracht. Tierschützer Bernd Metzger teilte mit, dass es in der Region eine ungewöhnliche Häufung von Schlangenmeldungen gebe.

Das Spannende daran ist, dass normalerweise Halter von Terrarientieren sich melden, wenn ihre Schlangen verschwinden. In diesem Fall hat sich jedoch niemand gemeldet. Benedikt Brück, ein erfahrener Reptilienhalter, nimmt sich der Boa vom Spielplatz an. Er beschreibt die Schlange als hungrig und unterkühlt – kein Wunder, nach all dem Stress! Um ihr zu helfen, wurde sie mit einer Ratte gefüttert. Metzger hegt den Verdacht, dass die Schlangen ausgesetzt wurden, was eine ganz schön krasse Nummer ist. Schließlich verstößt das Aussetzen von Tieren gegen das Tierschutzgesetz und kann mit Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen geahndet werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Baden-Württemberg ist die Haltung exotischer Tiere, einschließlich Würgeschlangen, erlaubt, solange die Vorschriften beachtet werden. Aber in anderen Bundesländern gibt’s deutlich strengere Regelungen für gefährliche Tiere. Die Meldepflicht für Reptilien stammt aus den 1970er und 1980er Jahren, als Reptilien für viele als exotische Haustiere galten. Die CITES, die 1973 ins Leben gerufen wurde, dient dazu, den Handel mit wildlebenden Tieren und Pflanzen zu regulieren und das Überleben gefährdeter Arten zu sichern. Damals konnte man noch relativ ungeniert Reptilien aus dem Urlaub mitnehmen – heute sieht die Sache ganz anders aus.

Ab den 1990er Jahren kam es zu einer Meldepflicht für jedes Reptil und CITES-geschützte Tiere. Auch das Bundesnaturschutzgesetz hat hier seine Finger im Spiel. Es schützt bedrohte Reptilien und regelt den Artenschutz. So wird beispielsweise für das Fangen, Verletzen oder Töten von wildlebenden Reptilien in Baden-Württemberg ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro fällig – für besonders geschützte Arten kann es sogar auf 50.000 Euro steigen. Wer sich also nicht an die Regeln hält, kann ganz schön ins Schwitzen kommen!

Die Zunahme von Reptilien in deutschen Haushalten

Die Popularität von Reptilien als Haustiere ist in den letzten Jahren enorm gestiegen. 2013 gab es in Deutschland etwa 800.000 Terrarien, und 2019 waren es schon 1,3 Millionen. Ein beeindruckender Anstieg! Im Jahr 2020 wurden über 350.000 Reptilien aus Nicht-EU-Staaten nach Deutschland importiert. Bernd Metzger sieht hier allerdings auch die Kehrseite der Medaille: Die Zahl der Aussetzungen und unerlaubten Haltungen könnte in Zukunft weiter steigen, wenn die Halter nicht gut informiert sind.

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Brück hat für die gefundene Boa bereits einen Fundantrag eingereicht. Wenn sich der Besitzer nicht innerhalb von sechs Monaten meldet, gehört die Schlange ihm. Man darf gespannt sein, wie sich die Situation entwickelt! Das ist doch mal eine spannende Geschichte aus der Nachbarschaft. Und ganz ehrlich – wer hätte gedacht, dass die Spielplätze in Gottmadingen nicht nur für Kinder, sondern auch für Schlangen ein beliebter Ort sind?