Goldgelbe Vergilbung bedroht Weinbau in Gols
In Gols, Burgenland, hat eine besorgniserregende Entwicklung im Weinbau für Aufsehen gesorgt. Die sogenannte „Goldgelbe Vergilbung“ ist in den Weinreben aufgetaucht und stellt eine ernsthafte Bedrohung für die Reben dar. Diese ansteckende Krankheit führt unweigerlich zum Absterben der befallenen Pflanzen. Die Überträger sind die Amerikanischen Rebzikaden, die sich in Gols in hoher Population aufhalten. Dieses Gebiet könnte man tatsächlich als einen „Hotspot“ für diese Schädlinge bezeichnen. Die Bezirkshauptmannschaft Neusiedl ist bereits aktiv und arbeitet an einem Erlass, um die Ausbreitung der Krankheit zu bekämpfen. Ein erster infizierter Rebstock wurde bereits diagnostiziert und muss nun gerodet werden.
Um die weitere Ausbreitung der „Goldgelben Vergilbung“ zu verhindern, wurde eine Befallszone mit einem Radius von 500 Metern um den befallenen Rebstock eingerichtet. In dieser Zone müssen Winzer zweimal Insektizid anwenden. Darüber hinaus wird eine Sicherheitszone von 2,5 Kilometern eingerichtet, in der einmal gespritzt werden muss. Bürgermeister Kilian Brandstätter und Weinbauvereinsobmann Michael Allacher appellieren an alle Winzer und auch an Privatpersonen, die ihre eigenen Weinreben pflegen, mitzuarbeiten und ihre Pflanzen genau zu beobachten. Es ist wichtig, dass jeder seinen Teil beiträgt, um die Verbreitung der Krankheit zu stoppen. Wer ohne behördliche Verordnung Spritzmittel verwendet, muss mit dem Verlust von Förderungen für zwei Jahre rechnen.
Vorsichtsmaßnahmen und Empfehlungen
Für Weinbaubetriebe gibt es unterschiedliche Regelungen, je nachdem, ob sie einen Bio-Kontrollvertrag haben oder nicht. Betriebe ohne solchen Vertrag dürfen konventionelle Pflanzenschutzmittel gegen die Amerikanische Rebzikade verwenden. Wer jedoch an der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ teilnimmt, darf nur „Bio-Mittel“ anwenden, die gemäß der EU-Verordnung 2018/848 zulässig sind. Ein Rücktritt von der ÖPUL-Maßnahme muss vorher bei der AMA beantragt werden, was für den gesamten Betrieb gilt. Hier können bereits erhaltene Prämien bestehen bleiben, zukünftige allerdings entfallen.
In Gebieten, in denen die Rebzikade weniger häufig vorkommt, wird empfohlen, pflanzenstärkende Maßnahmen zu ergreifen und auch Insektizide einzusetzen, abhängig von der Bewirtschaftungsweise und der Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen. Das Entfernen von symptomatischen Rebstöcken wird ebenfalls angeraten. Aktuelle Informationen zur Verbreitung der Amerikanischen Rebzikade sind online verfügbar, beispielsweise auf insect-watch.at. Dort finden Winzer auch hilfreiche Empfehlungen für pflanzenstärkende und repellente Maßnahmen.
Die Gefahren der Amerikanischen Rebzikade
Die Amerikanische Rebzikade selbst ist keine neue Erscheinung; sie wurde 2024 erstmals in Deutschland entdeckt. Winzerinnen und Winzer sind aufgefordert, präventive Maßnahmen zu ergreifen, wie etwa das Entfernen von Stockaustrieben und die Kontrolle auf Larven. Diese kleinen Plagegeister haben es in sich: Ihre Eier überwintern in Ritzen der Borke, und die Larven schlüpfen und verweilen zunächst an der gleichen Rebe. Bei einer Einstufung als Befallsgebiet sind zudem bestimmte Vorgaben vom Pflanzenschutzdienst zu beachten. Die Insektizidbehandlung muss im Juni beginnen, wenn das dritte Larvenstadium erreicht ist. Es bleibt also spannend, wie sich die Situation in Gols weiterentwickeln wird.
Eine interessante Option für Winzer, die den Einsatz von Insektiziden in Betracht ziehen, ist das Pflanzenschutzmittel Piretro Verde. Dieses Mittel, das den Wirkstoff Pyrethrine enthält, ist bis zum 30. August 2025 im Weinbau erlaubt. Allerdings sollten Bioland-Winzer bei Befall umgehend die Weinbaufachberatung kontaktieren. So bleibt die Hoffnung, dass mit vereinten Kräften die „Goldgelbe Vergilbung“ und ihre Überträger eingedämmt werden können. Die Weinbaugemeinschaft wird gefordert sein, um das Erbe ihrer Weinreben zu bewahren.
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