Heute ist der 4.06.2026 und wir blicken nach Güssing, wo es ernsthafte Vorwürfe gegen einen Landwirt gibt. In den letzten Wochen haben die Behörden die Rinderhaltung eines Betriebs im Bezirk Güssing genauer unter die Lupe genommen. Dabei sind massive Missstände aufgedeckt worden, die nun zu einem laufenden Verfahren wegen Tierquälerei geführt haben. Die Veterinärbehörde und die Polizei sind in die Ermittlungen involviert, und die Staatsanwaltschaft Eisenstadt hat bestätigt, dass entsprechende strafrechtliche Maßnahmen eingeleitet wurden. Die Unschuldsvermutung gilt natürlich auch für den Landwirt, jedoch zeigen die ersten Ergebnisse der Kontrollen, dass es ernsthafte Probleme zu geben scheint.

Am 8. April fand eine unangekündigte veterinärbehördliche Kontrolle des Betriebs statt. Und die Ergebnisse waren alarmierend. Sofort wurden Maßnahmen zur Sicherung des Tierwohls eingeleitet. Nachkontrollen folgten am 10., 13. und 20. April, um sicherzustellen, dass die Tiere nicht weiter gefährdet werden. Die Vorwürfe betreffen in erster Linie den Gesundheitszustand der Rinder, die Beschaffenheit der Stallungen und eine nicht artgerechte Haltung. Hinzu kommt, dass auf dem Gelände Tierkadaver gefunden wurden, deren genaue Anzahl und die Dauer der Ablage jedoch nicht konkretisiert wurden. Die Burgenländische Tierkörperverwertung hat die umgehende Entsorgung dieser Kadaver veranlasst.

Ermittlungen und Kontrollen

Die Situation spitzt sich weiter zu. Es wurde eine Euthanasie von Tieren angeordnet, aber glücklicherweise keine Notschlachtungen festgestellt. Zusätzlich wurde ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet und eine Anzeige wegen Tierquälerei erstattet. Die gemeldete Zahl von rund 500 Rindern auf dem Betrieb bleibt unbestätigt, da es im Tierschutzgesetz keine fixe Höchstzahl gibt. Interessanterweise ergab eine reguläre Kontrolle im September 2025 keine Auffälligkeiten oder Mängel, was die jüngsten Entwicklungen umso überraschender macht. Diese wurden durch eine anonyme Anzeige ausgelöst, die nun zu den weitreichenden Ermittlungen führte.

Der Betrieb, der bereits Prämierungen bei Rassenschau-Veranstaltungen erhalten hat, trägt ein AMA-Gütesiegel. Doch die BH Güssing hat um eine Überprüfung bei der AMA ersucht, um sicherzustellen, dass die Richtlinien auch tatsächlich eingehalten werden. Bislang gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass Fleisch ab Hof verkauft wird. Genehmigungspflichtige Schlachtungen dürfen nur in zugelassenen Schlachthöfen erfolgen. Eine Gesundheitsgefahr für Konsumenten scheint nicht zu bestehen, da die Tiere vor der Schlachtung untersucht werden müssen. Dennoch bleibt der Betrieb nicht behördlich gesperrt, weil die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen. Die Lizenz zur Tierhaltung wurde ebenfalls nicht entzogen, und die Vorgaben der Behörde werden umgesetzt.

Ein Blick in die Zukunft

Was wird nun aus diesem Betrieb und den betroffenen Tieren? Die engmaschigen Kontrollen werden weiterhin fortgesetzt, und die Behörden bleiben wachsam. Die Öffentlichkeit wartet gespannt auf die nächsten Entwicklungen in diesem Fall, der nicht nur für die betroffenen Tiere, sondern auch für die Landwirte in der Region von großer Bedeutung ist. Tierhaltung ist ein sensibles Thema, und die Balance zwischen landwirtschaftlicher Nutzung und Tierschutz muss immer gewahrt bleiben.

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Für weitere Informationen zu diesem aufsehenerregenden Fall können Sie die ausführlichen Berichte auf noe.orf.at nachlesen.