In Mattersburg, der Schatten der Commerzialbank wirft immer noch lange Schatten, auch fünf Jahre nach ihrem spektakulären Zusammenbruch. Jüngst wurde ein Urteil am Landesgericht Eisenstadt gemildert, das einen ehemaligen Unternehmer betrifft, der bereits wegen Veruntreuung, Untreue und Geldwäsche zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Der Oberste Gerichtshof hob nun einen Teil des ursprünglichen Urteils auf und reduzierte die Strafe auf zwei Jahre unbedingte Haft. Doch das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und damit sind die rechtlichen Turbulenzen noch längst nicht vorbei. Die Richterin begründete die unbedingte Haftstrafe mit der hohen Schadenssumme, die im Zuge der Bankpleite entstanden ist, und betonte die generalpräventiven Überlegungen. Der lange Zeitraum seit den Taten und die Dauer des Verfahrens hatten jedoch strafmildernde Auswirkungen.
Für den Unternehmer war es ein hartes Stück Arbeit. Im aktuellen Verfahren konnte kein Vorsatz nachgewiesen werden, dass er die Gläubiger der Commerzialbank gezielt schädigen wollte. Zudem musste er sich wegen eines neuen Vorwurfs verantworten: der Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen zwischen Juni 2023 und April 2024. Doch auch hier kam es zu einem Freispruch, da in diesem Zeitraum keine Löhne mehr ausbezahlt worden waren. Dies zeigt, wie komplex und vielschichtig die juristischen Auseinandersetzungen rund um die Commerzialbank weiterhin sind. Weitere Informationen zu diesem Fall finden Sie auch auf ORF Burgenland.
Die Hintergründe der Commerzialbank-Pleite
In der Zwischenzeit bleibt die Commerzialbank ein heißes Thema in den Medien und in der Öffentlichkeit. Der Konkurs jährt sich heute zum fünften Mal, und es gibt immer noch keinen Schlussstrich. Martin Pucher, der ehemalige Bankchef, ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr verhandlungsfähig, während die Ermittlungen wegen gefälschter Salden und Phantomkrediten unvermindert weitergehen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat mittlerweile einen Schaden von rund 600 Millionen Euro festgestellt. Die Vorwürfe reichen von gewerbsmäßigem Betrug über Untreue bis hin zur Bilanzfälschung und Geldwäsche. Das Ganze umfasst einen Verfahrenskomplex mit rund 70 Aktenbänden und 35.000 Seiten – das ist schon eine Hausnummer!
Einige der betroffenen Personen wurden bereits verurteilt, darunter auch die Co-Vorständin Franziska K., die im Februar 2025 zu über sechs Jahren Haft verurteilt wurde. Die Verwicklungen ziehen sich durch alle Ebenen, selbst ein OeNB-Mitarbeiter erhielt eine bedingte Strafe, weil er Pucher vor Kontrollmaßnahmen gewarnt hatte. Und nicht zu vergessen, die zahlreichen Unternehmer, die durch die Machenschaften der Bank in die Bredouille gerieten. Ein bekannter Ex-Spieler und Trainer hat fast 1,7 Millionen Euro verloren, und die Einlagensicherung greift hier nicht. Ein Polizist meldete sich selbst, weil er versuchte, über 100.000 Euro von der Einlagensicherung zurückzuerhalten – das klingt fast wie ein schlechter Krimi.
Die politische Dimension des Falls ist ebenfalls nicht zu unterschätzen. Ein ehemaliger Landesrat trat 2020 wegen eines Goldbarrens zurück, und Landeshauptmann Hans Peter Doskozil wurde befragt; das Verfahren wurde später eingestellt. Gerichtsurteile haben klargestellt, dass weder die Republik noch das Land Burgenland für die Schäden haften. Klagen gegen die Republik und Wirtschaftsprüfer laufen oder wurden bereits eingebracht. Experten sind sich einig, dass die Bank schon seit 1999 faktisch zahlungsunfähig war, und die ersten Manipulationen könnten sogar bis ins Jahr 1981 zurückreichen. Die Dimensionen dieses Falls sind schier unvorstellbar.