In den letzten Monaten hat das Thema Asbest in Österreich an Brisanz gewonnen. Im Jänner 2023 wurden asbesthaltige Materialien in Burgenland, Niederösterreich, der Steiermark und sogar in Ungarn gefunden. Diese Entdeckung wirft Fragen zur Sicherheit und zu den gesetzlichen Regelungen auf. Landesrat Heinrich Dorner hat auf eine „Regelungslücke“ in der österreichischen Gesetzgebung hingewiesen, die die Gewinnung und das Inverkehrbringen von natürlich vorkommenden Materialien betrifft, ohne einen verbindlichen Asbest-Grenzwert festzulegen. Trotz des seit 1990 geltenden Verbots des Inverkehrbringens von asbesthaltigen Materialien, das nur für absichtlich zugesetzte Asbestfasern gilt, fällt natürlich vorkommender Asbest in Gestein nicht unter diese Regelungen, so die Darstellung des Landes.
Die Situation ist besonders in Niederösterreich, speziell in der Buckligen Welt und dem Wechselland, angespannt. Asbestbelasteter Schotter aus burgenländischen Steinbrüchen wurde flächendeckend für Straßen- und Wegebau verwendet. Dies führt zu großen Bedenken bei den Kommunen, die hohe Kosten für den Abtransport, Tausch und die Sanierung des Materials befürchten. Die Deponiekosten belaufen sich auf mindestens 80 Euro pro Tonne, was die finanziellen Belastungen weiter erhöht. Freizeit- und Tourismusbetriebe in diesen Regionen haben bereits damit begonnen, das belastete Gesteinsmaterial abzutragen, um mögliche Gesundheitsrisiken zu minimieren.
Politische Maßnahmen und Gutachten
Angesichts der alarmierenden Situation plant Landesvize Anja Haider-Wallner, bei der bevorstehenden Landesumweltreferentenkonferenz Ende April einen Antrag zur Schließung der angesprochenen Regelungslücke einzubringen. Während das Ministerium der Auffassung einer Lücke widerspricht und betont, dass die Gewinnung und Verwendung durch mehrere Gesetze geregelt sind, bleibt die Unsicherheit bei den betroffenen Gemeinden bestehen. Ende April 2023 sollen Gutachten zu den Asbestfunden vorliegen, die entscheidend für die zukünftige Regulierung und Wiedereröffnung der Steinbrüche sein werden.
Die betroffenen Steinbrüche könnten „monatelang stillstehen“. Im Sommer 2023 wird eine Entscheidung getroffen, wie es mit den Steinbrüchen in Oberwart und Oberpullendorf weitergeht. Im November 2022 wurde in vier Betrieben Asbest gefunden, was dazu führte, dass die Betreiber aufgefordert wurden, die Gewinnung und den Abbau unverzüglich einzustellen. Um die Situation umfassend zu analysieren, werden drei Gutachten in Auftrag gegeben: Eine Prüfung des Materials durch Michael Kochberger, eine Ausbreitungsuntersuchung durch Geosphere Austria und eine geologische Untersuchung durch die Montan-Uni Leoben.
Die Auswirkungen auf die Region
Die Auswirkungen dieser Situation sind nicht zu unterschätzen. Die betroffenen Gemeinden und Betriebe stehen vor enormen Herausforderungen. Die Unsicherheit über die zukünftige Nutzung der Steinbrüche könnte nicht nur wirtschaftliche Einbußen, sondern auch Arbeitsplatzverluste nach sich ziehen. Ein weiterer Aspekt sind die gesundheitlichen Bedenken, die durch die mögliche Freisetzung von Asbestfasern während mechanischer Prozesse entstehen können. Gesteinsmaterial gilt zwar als ungefährlich, solange es fest gebunden ist, doch die Befürchtungen sind groß, dass unkontrollierte Einwirkungen zu einer Gefährdung der Anwohner führen könnten.
Die kommenden Wochen werden entscheidend sein, um zu klären, wie es mit den Steinbrüchen weitergeht und welche Maßnahmen zur Sicherstellung der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit ergriffen werden müssen. Die Verantwortung der Politik ist hier gefordert, um klare und verbindliche Regelungen zu schaffen, die sowohl die wirtschaftlichen Interessen als auch den Schutz der Bevölkerung in den Vordergrund stellen.
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