Heute ist der 7.07.2026 und die Sommerferien stehen vor der Tür! In Neusiedl am See freuen sich viele Jugendliche darauf, die freien Wochen zu nutzen, um Ferialjobs zu machen. Die Arbeiterkammer (AK) Burgenland hat hilfreiche Tipps zusammengestellt, um sicherzustellen, dass der Einstieg in die Arbeitswelt für die jungen Leute sowohl lehrreich als auch rechtlich abgesichert ist. Schließlich gibt es einiges zu beachten, wenn man in den Ferien Geld verdienen möchte.

Erstmal ist es wichtig zu wissen, dass Ferialjobs nicht gleich Pflichtpraktika sind. Während Ferialjobs ein normales Arbeitsverhältnis darstellen, sind Pflichtpraktika oft nicht zwingend als solches zu betrachten. Und die Arbeitszeiten? Für alle unter 18 Jahren gilt: maximal 8 Stunden am Tag und 40 Stunden in der Woche. Das sollte man sich gut im schriftlichen Arbeitsvertrag festhalten, denn dort werden auch die Aufgaben, der Arbeitsort und der Verdienst geregelt. Ein bisschen Bürokratie, aber es lohnt sich!

Rechte und Pflichten im Überblick

Jugendliche sollten ihre Arbeitszeiten und Tätigkeiten selbst dokumentieren. Das ist wie ein eigenes kleines Tagebuch, das hilft, wenn es zu Unstimmigkeiten über Arbeitszeit oder Bezahlung kommt. Man sollte niemals fehlerhafte Arbeitszeitaufzeichnungen unterschreiben. Und wenn’s mal hakt – sei es bei der Bezahlung oder der Abrechnung – ist es ratsam, schnell die Unterstützung der AK Burgenland in Anspruch zu nehmen. Die sind telefonisch, schriftlich oder auch persönlich für einen da.

Aber das ist noch nicht alles! Ferienjobber gelten als echte Arbeitnehmende und haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Wenn man also einen Job hat, kann man sich darauf verlassen, dass man für seine Arbeit auch entlohnt wird. Allerdings: Anspruch auf Urlaub besteht nur nach dem Zwölftelungsprinzip, wenn das Arbeitsverhältnis mindestens einen Monat dauert. Und wie sieht es mit dem Mindestlohn aus? Hier wird’s ein bisschen kompliziert: für volljährige Ferienjobber gilt das Mindestlohngesetz, unter 18-Jährige ohne abgeschlossene Ausbildung haben jedoch keinen Anspruch auf den Mindestlohn. Irgendwie ungerecht, oder?

Was ist erlaubt und was nicht?

Die gesetzlichen Regelungen sind klar: Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nur leichte Tätigkeiten ausüben, gefährliche Arbeiten sind tabu. Der Jugendarbeitsschutz regelt genau, was erlaubt ist. Zum Beispiel dürfen Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren maximal acht Stunden täglich arbeiten, während Kinder zwischen 13 und 14 Jahren nur zwei Stunden täglich, aber nur mit Zustimmung der Eltern. Und das Arbeitszeitfenster? Von 6 bis 20 Uhr, wobei es für 16-Jährige Ausnahmen in bestimmten Branchen gibt.

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Pausen sind ebenso wichtig: Bei mehr als 6 Stunden Arbeit muss mindestens eine Stunde Pause eingelegt werden. Das klingt nach viel, aber glaubt mir, die Zeit vergeht schnell, vor allem wenn man mit Freunden zusammenarbeitet! Und dennoch – trotz aller Aufregung und Freude an der Arbeit – sollte man immer die eigenen Rechte im Auge behalten. Die DGB empfiehlt, sich vor dem Jobstart in einer Gewerkschaft beraten zu lassen, damit man nicht in die Falle von schlechten Arbeitsbedingungen tappt.

Die Beschäftigung von Jugendlichen in Ferienjobs bietet nicht nur die Möglichkeit, etwas Geld zu verdienen, sondern auch, wertvolle Erfahrungen zu sammeln. Doch die Herausforderungen sind nicht zu unterschätzen. Viele Arbeitgeber nutzen die Tatsache aus, dass junge Menschen oft wenig Erfahrung haben und nicht immer über ihre Rechte informiert sind. Eine klare, schriftliche Vereinbarung und das Wissen um die eigenen Rechte sind also das A und O.

Die Diskussion um Ferialjobs ist ein spannendes Thema, das sich ständig weiterentwickelt. Es geht darum, die Balance zwischen wertvoller Arbeitserfahrung und dem Schutz junger Arbeitnehmer zu finden. Die Verbesserung von Bezahlung, Arbeitsschutz und die Sensibilisierung für die Rechte von Jugendlichen sind wichtige Aspekte, die in Zukunft stärker in den Fokus rücken sollten. In Neusiedl am See wird es sicher auch in diesem Sommer viele Gelegenheiten geben, die eigene berufliche Zukunft zu gestalten!

Für weitere Informationen und Unterstützung steht die Arbeiterkammer Burgenland bereit.

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