Am Freitag, dem 10. Juli, kam es in Steyr zu einem dramatischen Motorradunfall, der die Anwohner aufhorchen ließ. Ein 42-jähriger Mann aus dem Bezirk Ried verunfallte gegen 06:55 Uhr auf der B122a. Er überholte einen Lkw, verlor jedoch in einer Kurve die Kontrolle über sein Fahrzeug und stürzte. Die alarmierten Rettungskräfte leisteten umgehend Erste Hilfe und brachten ihn ins Krankenhaus.

Ein Alkotest ergab einen erschreckenden Wert von 2,24 Promille. Ein solcher Wert ist nicht nur alarmierend, sondern auch strafrechtlich relevant. Der Führerschein des Mannes wurde vorläufig abgenommen, und er muss mit mehreren Anzeigen rechnen. Dies ist nicht nur ein persönliches Drama für den Betroffenen, sondern wirft auch Fragen zur Gefährdung im Straßenverkehr auf. Für viele ist es schlicht unbegreiflich, wie man sich so leichtsinnig hinter das Steuer setzen kann – oder in diesem Fall auf das Motorrad.

Die Folgen eines Alkoholunfalls

Ein Unfall unter Alkoholeinfluss ist mehr als nur ein Verkehrsdelikt; es handelt sich um eine Straftat, deren Strafe individuell vor Gericht festgelegt wird. In solchen Fällen kann der Führerschein entzogen oder ein Fahrverbot verhängt werden. Oftmals wird auch die Anordnung zur Vorlage eines positiven MPU-Gutachtens notwendig. Das bedeutet, dass der Betroffene nach einem Alkoholunfall seine Eignung zum Fahren nachweisen muss. Es wird häufig vergessen, dass schon ab einem Wert von 0,3 Promille erhebliche Konsequenzen drohen: 3 Punkte im Fahreignungsregister, Geld- oder sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren.

Die statistischen Daten sprechen eine deutliche Sprache. 2014 war fast jeder 13. Verkehrstote ein Opfer eines Alkoholunfalls, so der Deutsche Verkehrssicherheitsrat. Alkohol beeinträchtigt nicht nur die Wahrnehmung und das Fahrverhalten, sondern auch die Reaktionsgeschwindigkeit. Die Risikobereitschaft steigt, und das kann fatale Folgen haben. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: § 315c StGB regelt die Strafen für Gefährdung im Straßenverkehr durch Alkohol und sieht Geld- oder Freiheitsstrafen vor.

Was passiert jetzt mit dem Motorradfahrer?

Für den 42-Jährigen bedeutet dies, dass er sich nicht nur mit den physischen Folgen seines Unfalls auseinandersetzen muss, sondern auch mit den rechtlichen Konsequenzen. Ab 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig, was die Situation zusätzlich verschärft. Bei einem Führerscheinentzug ist die Wiedererlangung der Fahrerlaubnis nur nach Bestehen einer MPU möglich. Ein langer und oft beschwerlicher Weg.

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Die Geschehnisse in Steyr sind ein eindringlicher Appell an alle Verkehrsteilnehmer, verantwortungsvoll mit Alkohol umzugehen. Vielleicht sollte jeder von uns bei der nächsten Feier oder dem nächsten Ausflug ein wenig mehr darüber nachdenken, wie wir nach Hause kommen. Der Preis für leichtfertiges Verhalten ist oft viel zu hoch und betrifft nicht nur den Verursacher, sondern auch uns alle.

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