Am 1. Mai 2025 wurden Karl-Heinz Grasser und Walter Meischberger von der Justiz zum Haftantritt aufgefordert. Sie müssen innerhalb eines Monats ihre Haftstrafen antreten, nachdem sie in der Causa Buwog verurteilt wurden, die die Privatisierung der Buwog-Wohnungen betrifft. Laut vienna.at wurde den Verurteilten die Aufforderung zum Haftantritt zugesandt, und das Straflandesgericht Wien bestätigte, dass die entsprechenden Schreiben am Mittwoch unterzeichnet wurden. Die Anwälte erhielten die Dokumente elektronisch, während die Verurteilten per RSA-Brief informiert wurden.

Grasser wird seine vierjährige Haftstrafe in der Justizanstalt Innsbruck antreten, da er in Kitzbühel gemeldet ist. Meischberger hingegen wird sich in der Justizanstalt Korneuburg einfinden, da sein Wohnsitz in Niederösterreich liegt. Peter Hochegger, ein weiterer Verurteilter, wurde zu drei Jahren verurteilt, wovon zwei Jahre bedingt sind. Er hat die Möglichkeit, eine Fußfessel zu beantragen.

Finanzielle Folgen der Verurteilungen

Zusätzlich zu den Haftstrafen müssen alle Verurteilten für einen Gesamtschaden von 10 Millionen Euro plus Zinsen an die Republik Österreich aufkommen. Sie haften solidarisch, was der Republik die Möglichkeit gibt, sich auszusuchen, von wem sie den Schadenersatz fordert. Während Meischberger bereits in Konkurs ist, hat Grasser am Mittwoch einen Insolvenzantrag gestellt.

Diese Entwicklungen kommen in einem Kontext, in dem Österreich im Korruptionswahrnehmungsindex 2024 von Transparency International (TI) mit 67 von 100 Punkten den schlechtesten Wert seit Erhebung erzielt hat. Ein Bericht von kurier.at zeigt, dass Österreich in der Rangliste von Platz 20 auf Platz 25 gefallen ist. Vor fünf Jahren belegte das Land sogar noch den 15. Platz. Bettina Knötzl, Vorstandsvorsitzende von TI-Austria, bezeichnet den Negativtrend als „beschämend“.

Gründe für den Negativtrend

Die Verschlechterung der österreichischen Korruptionswahrnehmung wird auf mehrere Faktoren zurückgeführt. Dazu zählen wiederkehrende Polit-Skandale und Freunderlwirtschaft sowie politische Einflussnahme auf unabhängige Medien. Besonders kritisiert wird das Fehlen einer unabhängigen Weisungsspitze für Staatsanwaltschaften, insbesondere für die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Österreich ist zudem Schlusslicht bei der Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes, welches im Januar 2024 beschlossen wurde, jedoch erst im September 2024 in Kraft treten wird.

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Der Korruptionswahrnehmungsindex bewertet die Wahrnehmung des Korruptionsniveaus im öffentlichen Sektor in 180 Ländern. Ein Wert von 0 Punkten steht für umfassende Korruption, während 100 Punkte für keinerlei wahrgenommene Korruption stehen. An der Spitze des Rankings stehen Länder wie Dänemark, Finnland und Singapur, die nachhaltige Strategien im Kampf gegen Korruption verfolgen. TI betont die Notwendigkeit eines Umdenkens in Österreich, um das Ansehen des Landes zu verbessern.