Alkohol am Steuer: Schockierende Ergebnisse der Verkehrskontrollen in der Steiermark
Am 23. September 2026 war es wieder einmal so weit: Die Landesverkehrsabteilung Steiermark führte eine umfassende Verkehrskontrolle durch. Zusammen mit dem Verkehrsreferat des Stadtpolizeikommandos Graz, der Finanzpolizei und den Amtstierärzten der Bezirkshauptmannschaften wurde der Fokus auf das Tiertransportgesetz (TTG) gelegt. Die Kontrolle fand zwischen 4 Uhr und 16 Uhr auf hochrangigen Straßen in der Steiermark statt und brachte einige Überraschungen mit sich. Es tut mir leid, aber das war nicht nur ein Spaziergang im Park!
Insgesamt wurden 75 Anzeigen im Schwerverkehr ausgestellt. Das ist eine Menge Holz! Besonders ins Gewicht fielen die 30 Anzeigen wegen Sozialvorschriften, gefolgt von 18 wegen technischer Mängel und 16 wegen Überladung. Und dann gab es noch die 4 Verstöße gegen die Ladungssicherung. Die Beamten waren also ganz schön beschäftigt. Auch im Bereich Verkehrssicherheit waren die Kontrollen nicht minder erfolgreich: 10 Anzeigen wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen und 10 weitere im allgemeinen Verkehrsbereich wurden verhängt.
Alkoholfahrt und heftige Konsequenzen
Ein besonders brisantes Ergebnis der Kontrolle war die Festnahme eines 36-jährigen polnischen Lkw-Fahrers, der mit über drei Promille Alkohol am Steuer auf der A2 bei Gössendorf angehalten wurde. Ein echtes Warnsignal! Der Führerschein des Fahrers wurde sofort abgenommen, und er wird nun angezeigt. Das Sattelkraftfahrzeug wurde von einem Ersatzfahrer übernommen. Hier zeigt sich, wie wichtig regelmäßige Kontrollen sind – nicht nur für die Sicherheit der Straßen, sondern auch für den Tierschutz, wie Oberst Klaus Rexeis betonte.
Insgesamt wurden 41 Alkohol-Vortests durchgeführt – ein Zeichen dafür, dass die Behörden die Sache ernst nehmen. Und die Sanktionen waren nicht ohne: Es gab zwei Untersagungen der Weiterfahrt im Schwerverkehr, eine Kennzeichenabnahme und fünf Sicherheitsleistungen in Höhe von rund 16.000 Euro. Das sind Summen, die weh tun! Außerdem wurden vier Anzeigen nach dem Strafgesetzbuch wegen Fälschung von Beweismitteln erstattet.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen
Für viele mag es überraschend sein, aber Alkohol am Steuer ist ein ernstes Thema. Ab 0,5 Promille gibt es nicht nur ein Bußgeld von 500 Euro, sondern auch Punkte in Flensburg. Und bei 1,1 Promille gilt man als absolut fahruntüchtig – das kann richtig teuer werden, und die Fahrerlaubnis ist oft in Gefahr. In der Probezeit sind die Strafen sogar noch heftiger. Für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren gilt ein absolutes Alkoholverbot! Ehrlich gesagt, es ist besser, die Finger vom Alkohol zu lassen, wenn man hinter dem Steuer sitzt.
Die Kombination aus Alkohol und dem Fahren eines Lkw ist ein besonders heikles Thema. Hier sind nicht nur die Fahrer, sondern auch die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer in Gefahr. Die Kontrollen der letzten Wochen haben gezeigt, dass es Handlungsbedarf gibt. Und die Behörden scheinen bereit zu sein, diesen anzugehen. Die nächsten Kontrollen stehen bereits auf der Agenda – wir können gespannt sein, was sie bringen werden!
