Nötsch eröffnet zweigeschossigen Holz-Zubau für zwei neue Kindergartengruppen
In Nötsch im Gailtal ist ein zweigeschossiger Kindergarten-Zubau aus Holz offiziell eröffnet worden. Seit September 2026 sind die beiden zusätzlichen Gruppen bereits in Betrieb. Für die Kinder gibt es damit mehr Platz zum Spielen, Entdecken und Entwickeln – und für das pädagogische Personal mehr Raum für die tägliche Arbeit.
Mit der Erweiterung wurden außerdem sieben neue Personalstellen geschaffen. Bei der Eröffnung dabei waren unter anderem Landesrätin Marika Lagger-Pöllinger, Bildungslandesrat Peter Reichmann und Bürgermeister Alfred Altersberger. Gedankt wurde dem Gemeindeteam, Kindergartenleiterin Sabine Nischlwitzer und ihrem Team, die das Projekt umgesetzt haben.
Regionale Lösung für mehr Betreuungsplätze
Das Betreuungsangebot wird mit den Gemeinden Finkenstein, Arnoldstein, Hohenthurn und Feistritz an der Gail abgestimmt. Eine Kooperationsvereinbarung soll dabei helfen, den regionalen Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen abzudecken. Gerade wenn mehrere Gemeinden an einem Strang ziehen, lässt sich manches leichter auf die Beine stellen – auch wenn dahinter natürlich viele Gespräche und noch mehr Organisation stecken.
Der genehmigte Finanzierungsplan umfasst rund 1,07 Millionen Euro. Davon sind 700.000 Euro an Bedarfszuweisungen für die Jahre 2026 und 2027 vorgesehen. Weitere Fördermittel fließen in den Ausbau der Kinderbetreuung, in eine bessere räumliche Qualität und in die Barrierefreiheit.
Auch der Schulweg kostet einen kleinen Selbstbehalt
Für Schüler/innen, die ihre Schule an mindestens vier Tagen pro Woche besuchen und das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gibt es die Schülerfreifahrt. Der Freifahrausweis ist beim örtlichen Verkehrsverbund oder bei dessen Ausgabestellen erhältlich. Dafür ist ein pauschaler Selbstbehalt zu zahlen: derzeit 19,60 Euro, ab dem Schuljahr 2026/27 29,60 Euro.
Falls für die Abwicklung Anträge erforderlich sind, stellen die Verkehrsverbünde diese den Schulen bereit oder geben sie direkt aus. Im Verkehrsverbund Ost-Region (VOR) sind keine Anträge nötig. Als Alternative zum Freifahrausweis kann ein im jeweiligen Verbundbereich gültiges Netzticket erworben werden, sofern die Wohnung oder die Schule dort liegt. Dafür ist eine geringe Aufzahlung auf den vom Verkehrsverbund festgelegten Preis erforderlich. Weitere Informationen gibt es auf den Webseiten der jeweiligen Verkehrsverbünde.
Bund unterstützt Ausbau bis 2026/27
Der Nötscher Zubau steht in einem größeren Rahmen: Elementarpädagogische Einrichtungen sollen stärker als erste Bildungseinrichtungen wahrgenommen werden, weil die ersten Bildungsjahre den weiteren Bildungs- und Berufsweg maßgeblich beeinflussen. Ziel ist eine bessere pädagogische und strukturelle Qualität – unter Berücksichtigung der Zuständigkeiten von Ländern und Gemeinden und der finanziellen Rahmenbedingungen.
Die Bund-Länder-Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG gilt für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27. Sie setzt den Ausbau der elementaren Bildungseinrichtungen, die frühe Sprachförderung und den beitragsfreien Pflichtkindergarten fort. Für elementare Bildungsangebote stellt der Bund insgesamt 1 Milliarde Euro bereit: 200 Millionen Euro jährlich als Zweckzuschuss. Nicht verwendete Bundesmittel aus der Vereinbarung 2018/19 bis 2021/22 können weiterverwendet werden.
80 Millionen Euro entfallen auf den beitragsfreien Pflichtkindergarten, dafür ist keine Kofinanzierung der Länder erforderlich. Mindestens 61,2 Millionen Euro jährlich sind für den Ausbau der Kinderbildung und -betreuung vorgesehen, mindestens 22,8 Millionen Euro für frühe Sprachförderung. Der Länder-Kofinanzierungsanteil beträgt – ausgenommen die 80 Millionen Euro für den Pflichtkindergarten – 52,5 Prozent beziehungsweise rund 63 Millionen Euro.
Mehr Plätze, längere Zeiten, bessere Qualität
Vorgesehen sind ein bedarfsgerechter regionaler Ausbau der Betreuungsangebote für unter Dreijährige, flexiblere und längere Öffnungszeiten sowie bessere Rahmenbedingungen und Betreuungsschlüssel. Auch räumliche Verbesserungen, etwa für Inklusion und kindgerechte Bewegungsmöglichkeiten, gehören dazu. Tageseltern sollen als Ergänzung und Alternative zu elementaren Bildungseinrichtungen gestärkt werden.
Fortgeführt werden soll der beitragsfreie halbtägige Pflichtkindergarten für Fünfjährige. Dazu kommen eine intensivere frühe Sprachförderung zur schnelleren Integration, die verbindliche Vermittlung grundlegender Werte der österreichischen Gesellschaft, eine bessere Qualifikation von Fachkräften und Sprachförderpersonal sowie eine klare Definition der Ziele von Bildung und Betreuung. Der Übergang vom Kindergarten in die Schule soll weiterentwickelt, die Kontrolle verstärkt und die Zusammenarbeit von Bund und Ländern koordiniert werden.
Im Rahmen des Finanzausgleichs sieht der Zukunftsfonds zusätzliche Mittel für die Elementarpädagogik vor: 500 Millionen Euro pro Jahr, auch über das Ende der Finanzausgleichsperiode hinaus und inflationsangepasst. Dieses Geld kommt zusätzlich zur bestehenden 15a-Bund-Länder-Vereinbarung über 1 Milliarde Euro.
Der Zukunftsfonds konzentriert sich auf drei Bereiche: den Ausbau der Betreuungsplätze für unter Dreijährige, längere Öffnungszeiten und die Erfüllung der VIF-Kriterien, damit die Betreuung mit einer Vollzeiterwerbstätigkeit beider Eltern vereinbar ist, sowie Qualitätsverbesserungen – insbesondere bei Gruppengrößen und Fachkraft-Kind-Schlüsseln. Bund, Länder und Gemeinden sollen den Ausbau und die qualitative Verbesserung der Kinderbetreuung gemeinsam vorantreiben. In Nötsch haben die neuen Räume dafür jetzt schon einmal ihre Türen geöffnet.
