In Hermagor gibt es neue Entwicklungen im österreichischen Waffenrecht, die für viele Bürger von Bedeutung sind. Mit der aktuellen Reform werden die Altersgrenzen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen deutlich angehoben. Ab sofort ist der Besitz einer Waffe der Kategorie B, zu der beispielsweise Pistolen zählen, nur noch ab einem Alter von 25 Jahren erlaubt. Für Waffen der Kategorie C, wie etwa Büchsen, liegt die neue Altersgrenze bei 21 Jahren. Diese Änderungen zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu erhöhen und den verantwortungsvollen Umgang mit Waffen zu fördern.

Um eine Waffe zu besitzen, ist es notwendig, ein waffenrechtliches Dokument bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Personengruppen, wie Jäger, Sportschützen oder Personen, die eine Waffe der Kategorie C bereits vor mehr als zwei Jahren erworben haben. Zudem werden Waffenbesitzkarten und Waffenpässe nun befristet auf fünf Jahre erteilt. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Überprüfung, die unter anderem ein zweites psychologisches Gutachten umfasst. Diese umfassenden psychologischen Gutachten sollen sicherstellen, dass nur verantwortungsvolle Personen im Besitz von Waffen sind.

Verlängerte Wartefristen und neue Regelungen

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Wartefrist beim Erwerb einer Schusswaffe. Ab November 2025 wird diese von drei Werktagen auf vier Wochen verlängert. Diese Regelung gilt für jeden Ersterwerb einer Waffe, unabhängig davon, ob die Person bereits im Besitz einer Jagdkarte oder einer Waffenbesitzkarte ist. Personen mit einem Waffenpass oder einem Nachweis für die Auslandsverbringung sind hiervon ausgenommen.

Für das Ausleihen oder Borgen von Waffen gibt es ebenfalls neue Vorschriften. Eine Überlassung von bis zu drei Werktagen muss schriftlich dokumentiert werden, während eine Überlassung von mehr als drei Werktagen der Behörde angezeigt werden muss. Zudem ist der Verkauf von Waffen zwischen Privatpersonen nur über einen Waffenhändler zulässig, der die Identität und Berechtigung des Käufers überprüft und die Registrierung im Zentralen Waffenregister vornimmt.

Wesentliche Teile und verschärfte Strafbestimmungen

Die Reform bringt auch die Regelung mit sich, dass zukünftig auch Griffstücke oder Ersatzschäfte für Langwaffen als wesentliche Teile gelten. Diese müssen ebenfalls im Zentralen Waffenregister registriert werden. Eine Nachregistrierung nicht registrierter wesentlicher Teile ist bis zum 28.04.2028 möglich. Wer gegen die neuen Regelungen verstößt, muss mit verschärften Strafbestimmungen rechnen: Der unbefugte Besitz von Waffen oder Munition wird mit einer Geldstrafe von mindestens 900 Euro geahndet.

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Zusätzlich gibt es wichtige Fristen und Übergangsregeln. Personen unter 21 Jahren ohne gültige Jagdkarte müssen bis zum 28.04.2028 eine waffenrechtliche Bewilligung beantragen. Personen über 21 Jahre oder mit gültiger Jagdkarte, die eine Schusswaffe der Kategorie C besitzen, müssen hingegen kein waffenrechtliches Dokument beantragen. Wer seit dem 1. Juni 2025 eine waffenrechtliche Urkunde erhalten hat, muss bis zur nächsten Überprüfung ein ergänzendes psychologisches Gutachten vorlegen, es sei denn, sie sind im Besitz einer gültigen Jagdkarte. Diese neuen Regelungen sind Teil eines umfassenden Ansatzes zur Verbesserung der Waffensicherheit in Österreich.

Kontext der Waffengesetzgebung in Europa

Die verschärften Regelungen in Österreich stehen im Kontext einer allgemeinen Tendenz in Europa, die Waffengesetze zu straffen. In Deutschland beispielsweise gelten strenge Waffengesetze, die den Erwerb, die Lagerung, den Handel, den Besitz und die Instandsetzung von Waffen regeln und dem Schutz der öffentlichen Sicherheit dienen. Nach den Terroranschlägen in Paris 2015 wurden auch dort die Gesetze verschärft. In Frankreich und der Schweiz existieren ebenfalls unterschiedliche Regelungen, die oft darauf abzielen, den Zugang zu Waffen zu kontrollieren und sicherzustellen, dass nur verantwortungsvolle Bürger im Besitz von Waffen sind. Diese europäischen Vergleiche zeigen, dass Österreich zwar eigene Wege geht, jedoch Teil eines größeren Trends ist, der auf eine erhöhte Sicherheit und Verantwortung im Umgang mit Waffen abzielt.

Für weitere Informationen zu den neuen Regelungen besuchen Sie bitte die offizielle Webseite der BH Hermagor.