Im Bezirk Spittal an der Drau sorgte ein alkoholisierter Autofahrer für Aufregung, als er sich am späten Nachmittag des 2. Juni mit der Polizei eine Verfolgungsfahrt lieferte. Die Beamten der Polizeiinspektion Bad Kleinkirchheim erhielten einen Hinweis über einen vermeintlich betrunkenen Fahrer und machten sich sofort auf den Weg. Und das sollte ein ganz schöner Schlamassel werden!

Die Polizeistreife konnte das flüchtige Fahrzeug während ihres Streifendienstes ausmachen. Der 45-jährige Fahrer ignorierte jedoch die Anhalteversuche der Beamten und raste davon. Dabei ließ er zwei Verkehrsinseln an einer Kreuzung hinter sich, was zur Beschädigung von zwei Verkehrsschildern führte. Das hätte ganz schön schiefgehen können – hätte er nicht schließlich aufgegeben. Die Verfolgung endete mit seiner Festnahme, nachdem die Polizei mit Blaulicht und Folgetonhorn hinter ihm her war. Aggressives Verhalten zeigte der Fahrer auch gegenüber den Beamten, was die Situation zusätzlich anheizte.

Alkoholisierter Fahrer unter Druck

Ein Alkomatentest brachte schließlich Gewissheit: Der Test verlief positiv. Das Problem für den Fahrer? Sein Führerschein war bereits entzogen worden, sodass die Polizei ihn nicht abnehmen konnte. Das ist ein ganz schöner Rückschlag! Nun wird er der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau angezeigt. Die rechtlichen Konsequenzen könnte er noch zu spüren bekommen.

Ein Blick auf die Gesetzeslage zeigt, dass Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB geahndet wird. Im Falle einer Verdachtslage wird der Führerschein in der Regel sichergestellt. Die Strafen sind nicht ohne: Es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. Bei Verkehrsstraftaten gibt es zudem Möglichkeiten zur Entziehung der Fahrerlaubnis, die mit Sperrfristen von sechs Monaten bis fünf Jahren einhergehen können. Das ist ein langer Zeitraum ohne das geliebte Auto!

Die rechtlichen Konsequenzen

Die absolute Fahruntüchtigkeit liegt bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1,1 Promille oder mehr für PKWs, bei Fahrrädern sind es 1,6 Promille. Ab 0,5 Promille wird es bereits als Ordnungswidrigkeit gewertet. Es ist also nicht nur ein Spaß, sich hinter das Steuer zu setzen, wenn der Alkoholpegel zu hoch ist. In diesem Fall könnte der Fahrer auch mit einem Fahrverbot rechnen, das zwischen einem und sechs Monaten dauern kann.

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Für viele mag es wie ein Abenteuer erscheinen, mit dem Auto unterwegs zu sein, aber die Gefahren sind real. Die Kombination aus Alkohol und Autofahren ist ein ernstes Thema – nicht nur für den Fahrer selbst, sondern auch für alle anderen Verkehrsteilnehmer. Ein Anwalt für Verkehrsstrafrecht kann hier helfen, um möglicherweise Geldstrafen oder den Führerscheinentzug abzuwenden. Die Hoffnung bleibt, dass der Betroffene aus dieser Erfahrung lernt und sich in Zukunft besser verhält.

Insgesamt zeigt dieser Vorfall, wie schnell aus einem harmlosen Nachmittag eine gefährliche Situation entstehen kann. Die Polizei hatte Glück, dass es nicht zu schwerwiegenderen Schäden oder Verletzungen kam. Es bleibt zu hoffen, dass solche Vorfälle in Zukunft vermieden werden können – für die Sicherheit aller.