In Spittal an der Drau wird die Bedeutung von Glauben und Gemeinschaft besonders großgeschrieben. Die Katholische Kirche Kärnten informiert täglich über Neuigkeiten aus den Pfarren und Organisationseinheiten der Diözese Gurk. Hierbei ist die Internetredaktion der Diözese Gurk unter der Adresse Tarviser Straße 30, 9020 Klagenfurt, aktiv. Ein kurzer Anruf unter 0463/5877 oder eine E-Mail an info@kath-kirche-kaernten.at bringt weitere Informationen. Die Website ist ein offizielles Portal, das Informationen, Diskussionen und Hilfestellungen für ein Leben aus dem Glauben bietet und zur Kommunikation einlädt.
Die Redaktion wird von Msgr. Dr. Jakob Ibounig, dem Kanzler Offizial, geleitet, während Dr. Karl-Heinz Kronawetter als Chefredakteur fungiert. Hier wird Wert auf Transparenz und eine ansprechende visuelle Gestaltung gelegt, die von ilab crossmedia in Klagenfurt umgesetzt wird. Die Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und nur für die persönliche Verwendung bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Zustimmung untersagt, was zeigt, wie wichtig die Kirche den Schutz ihrer Inhalte nimmt.
Offenlegungspflicht und Medieninhaberschaft
In Österreich sind Medieninhaber verpflichtet, regelmäßig bestimmte Angaben zu veröffentlichen. Das betrifft insbesondere die Offenlegungspflicht, die über das Impressum hinausgeht. Websites, die inhaltlich regelmäßig gestaltet werden, fallen unter diese Regelung. Laut Mediengesetz müssen Medieninhaber, also diejenigen, die ein Medienunternehmen betreiben oder die inhaltliche Gestaltung eines Mediums besorgen, ihre grundlegenden Informationen bereitstellen.
Hierbei ist es unerheblich, ob Dienstleister beauftragt sind. Die Letztentscheidung über den Inhalt bleibt beim Medieninhaber. Das betrifft nicht nur traditionelle Medien, sondern auch periodische elektronische Medien. Websites, die mindestens viermal jährlich aktualisiert werden, zählen dazu. Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen unter anderem Informationen über die Eigentumsverhältnisse und die grundlegende Richtung des Mediums veröffentlicht werden.
Das Mediengesetz im Detail
Ein Blick in die Offenlegungspflichten zeigt, dass es unterschiedliche Anforderungen für kleine und große Websites gibt. Kleine Websites, die vor allem Informationen über das Unternehmen bereitstellen, müssen lediglich grundlegende Angaben wie Name, Sitz und Unternehmensgegenstand angeben. Bei größeren Websites ist die Offenlegung umfangreicher, einschließlich der Beteiligungsverhältnisse und der Blattlinie.
Die Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgaben ist nicht nur eine Frage der Formalität, sondern kann bei Nichteinhaltung auch mit hohen Strafen geahndet werden. Bis zu 20.000 Euro können fällig werden, wenn die Offenlegungspflicht nicht erfüllt wird. Die letzte Aktualisierung der Regelungen erfolgte am 1. Januar 2026, was zeigt, dass es in diesem Bereich stets neue Entwicklungen gibt.
Die Katholische Kirche Kärnten bemüht sich um transparente Kommunikation und eine barrierefreie Zugänglichkeit ihrer Angebote. Vorschläge zur Verbesserung der Barrierefreiheit können an die oben genannte E-Mail-Adresse gesendet werden. Das Thema Inklusion wird hier großgeschrieben, und das zeigt, wie wichtig der Kirche eine offene und einladende Atmosphäre ist.
