In Amstetten sorgt die Streichung der Förderung des katholischen Jugendheims Don Bosco durch das Land Niederösterreich für Aufregung. Diese Entscheidung hat zur Folge, dass das Heim, das sich nun im 60. Bestandsjahr befindet, geschlossen werden muss. Der Betreiber der Einrichtung sieht sich aufgrund finanzieller Not gezwungen, diesen Schritt zu veranlassen. Bisher hat das Land NÖ 40% der Kosten, was 50.000 Euro für das Jahr 2023 entspricht, beigesteuert, während die Stadt Amstetten 20% der Kosten trägt.
Um gegen den Förderstopp zu protestieren, ist eine Sondergemeinderatssitzung für nächste Woche um 7 Uhr geplant. Diese Sitzung soll nicht nur die Entscheidung des FPÖ-Landesrates Martin Antauer kritisieren, sondern auch den gesellschaftlichen Wert der Institution aufzeigen und den Widerstand gegen das Abwälzen von Aufgaben auf die Gemeinden kundtun. Bereits am Mittwochmorgen hatte die SPÖ Amstetten eine Onlinepetition gestartet, die bis dato 550 Unterstützer fand.
Protest und Widerstand
Die Entscheidung von Antauer, die Förderung zu streichen, wurde bereits im Februar schriftlich mitgeteilt, obwohl er zuvor die Jugendarbeit im Heim gelobt hatte. Der Landesrat begründet den Förderstopp mit Spardruck und hat sich negativ über LGBTIQ-Events im Heim geäußert, die er als „links-woken Wahnsinn“ bezeichnete. Diese Äußerungen haben zu scharfer Kritik von der SPÖ-nahe LGBTIQ+Organisation SoHo geführt, die Antauers Verhalten gegen queere Lebensformen anprangert.
In der Sondersitzung am Mittwoch im Rathaus sollen die Teilnehmer ihren Protest gegen diese Entscheidung zum Ausdruck bringen. Ziel ist es, der Öffentlichkeit die Bedeutung und den Wert des Don Bosco Heims für die Gemeinschaft in Amstetten bewusst zu machen. Die Debatte um die Finanzierung von Kinder- und Jugendhilfe ist damit in den Vordergrund gerückt.
Relevanz der Kinder- und Jugendhilfe
Die Situation des Don Bosco Heims wirft auch größere Fragen zur Kinder- und Jugendhilfe auf. Diese umfasst Leistungen öffentlicher und privater Träger zur Unterstützung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Ziel ist die Förderung der Entwicklung und Erziehung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie der Schutz vor Gewalt. Die Novelle des Bundes-Verfassungsgesetzes, die am 1. Januar 2020 in Kraft trat, hat die Gesetzgebungskompetenz für die Kinder- und Jugendhilfe vollständig an die Länder übertragen. Umso wichtiger ist es, dass Einrichtungen wie das Don Bosco Heim eine angemessene finanzielle Unterstützung erhalten.
Die Kinder- und Jugendhilfe spielt eine zentrale Rolle in der Gesellschaft, da sie den Schutz und die Förderung junger Menschen sicherstellt. Hierbei sind sowohl die öffentlichen Jugendämter als auch private Einrichtungen gefordert, ihre Dienste anzubieten. Kontakt zur Abteilung Kinder- und Jugendhilfe kann über die E-Mail-Adresse kjh@bka.gv.at aufgenommen werden.
Für weitere Informationen zu diesem Thema kann der Artikel von Kurier gelesen werden.