Heute, am 15.07.2026, werfen wir einen Blick auf ein wichtiges Thema, das gerade für Startups in Österreich von großer Bedeutung ist: Vertragsfallen und irreführende Angebote. Viele Gründer, die frisch ins Geschäft starten, sind oft nicht auf die Tücken des Vertragsrechts vorbereitet. Wie die WKO Amstetten berichtet, zahlen viele Startups Lehrgeld, weil sie Verträge unterschreiben, ohne deren Inhalt genau zu prüfen. Und das kann schnell ins Auge gehen.

Andreas Geierlehner, der Leiter der WKO, macht klar, dass das Konsumentenschutzrecht, das einen Rücktritt von Verträgen ermöglicht, für Unternehmer nicht gilt. Hier haben wir es mit einem ernsthaften Problem zu tun: Verträge, die einmal unterschrieben sind, haben vertraglich Gültigkeit. Gerade neu gegründete Unternehmer müssen darauf achten, dass sie oft mit irreführenden Aussendungen konfrontiert werden, die den Eindruck erwecken, dass nur ein paar Daten geändert werden müssen. Dies ist jedoch trügerisch, denn im Kleingedruckten wird ein neuer, kostenpflichtiger Auftrag erteilt – und das kann teuer werden!

Irreführende Werbung und ihre Folgen

Ein Beispiel aus der Praxis: Das Startup-Unternehmen Punkt 48 OG aus Allhartsberg hat sich rechtzeitig an die WKO Amstetten gewandt und konnte in Zusammenarbeit mit dem Schutzverband gegen unlauteren Wettbewerb den Vertrag rückwirkend auflösen. Eine Rechnung von knapp EUR 700 wurde storniert – ein Glück für die Gründer, die somit vor einem finanziellen Schaden bewahrt wurden.

Irreführende geschäftliche Handlungen sind nicht nur unethisch, sie sind auch gesetzlich verboten. Jede geschäftliche Handlung muss klar und wahr sein, und unwahre oder täuschende Angaben sind unzulässig. Verbraucher dürfen nicht durch unterlassene Informationen in die Irre geführt werden. Das ist nicht nur ein gutes Prinzip, sondern auch rechtlich festgelegt (§ 5a UWG). Die Richtlinien sind klar: Irreführung gilt auch für Handlungen, die bei oder nach Vertragsschluss erfolgen.

Das Lauterkeitsrecht als Schutzschild

Hier kommt das Lauterkeitsrecht ins Spiel, das einen fairen Wettbewerb im Interesse von Verbrauchern und Unternehmern gewährleistet. Es regelt das Verhalten im Wettbewerb, insbesondere wie Werbung gestaltet sein darf, um irreführende und aggressive Handlungen zu vermeiden. Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) stellt sicher, dass Verbraucher auf Basis wahrer Informationen entscheiden können. Es ist wichtig, dass Unternehmen bei ihrer Werbung ehrlich sind und keine falschen Angaben machen – wie etwa zur Klimabilanz eines Produkts oder zu Gewährleistungsrechten.

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In der heutigen Werbewelt, die über soziale Netzwerke, Radio, Fernsehen und viele andere Kanäle läuft, ist es entscheidend, dass Unternehmen sich an diese Vorgaben halten. Verstöße gegen das UWG können von Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden verfolgt werden. Das bedeutet, dass sowohl Verbraucher als auch Unternehmen wettbewerbswidriges Verhalten melden können, was nicht nur den Schutz des Einzelnen, sondern auch die Integrität des Marktes fördert.

Es bleibt zu hoffen, dass die Lehren aus solchen Fällen wie bei Punkt 48 OG dazu beitragen, dass Gründer in Zukunft wachsamer werden. Denn niemand möchte in eine Vertragsfalle tappen, die einfach zu vermeiden gewesen wäre.

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