In Fellbach, einer Stadt in Baden-Württemberg, brodelt es gewaltig. Der Schwabenlandtower, einst als hochmodernes Wohn- und Geschäftshaus mit 66 hochwertigen Wohnungen und sogar einem Hotel geplant, steht seit Jahren als unvollendete Bauruine im Stadtbild. Die beiden ehemaligen Geschäftsführer und Investoren, Michael Georg Warbanoff (79) und sein Sohn Mark Georg (46), sehen sich nun vor Gericht, wo sie sich wegen Insolvenzverschleppung und mutmaßlicher Marktmanipulation verantworten müssen. Die Anklage wirft ihnen vor, ab Mai 2016 trotz Zahlungsunfähigkeit keinen Insolvenzantrag gestellt zu haben. Stattdessen sollen sie falsche Angaben über die wirtschaftlichen Verhältnisse und den Baufortschritt gemacht haben, um den Börsenpreis der Anleihe zu stabilisieren, die zur Finanzierung des Projekts im Wert von bis zu 35 Millionen Euro aufgelegt wurde.
Die Ermittlungen zogen sich über mehrere Jahre hin und gipfelten schließlich in der Anklageerhebung im September 2023. Die Wirtschaftsstrafkammer hat bereits Verhandlungstermine bis Mitte Juli 2024 angesetzt. Auch wenn der Schwabenlandtower mit seinen 107 Metern Höhe ein markantes Bauwerk darstellt, sorgt er eher für Schlagzeilen wegen der Pleite und den zahlreichen betrogenen Anlegern. Die Situation ist für die Kleinanleger besonders dramatisch, da viele von ihnen erhebliche Summen verloren haben. Nach dem Bau-Stopp im Jahr 2016, der durch ausbleibende Zahlungen verursacht wurde, brach der Kurs der Gewa-Anleihe regelrecht ein. Jahre später konnten die Anleger nur 40 % ihrer Investitionen zurückerhalten. Die Stadt Fellbach hat es aufgrund dieser Misere in die bundesweiten Nachrichten geschafft.
Die rechtlichen Hintergründe
In Deutschland sind Geschäftsführer gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese Unterlassung wird als Insolvenzverschleppung bezeichnet und kann ernste strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Ein Antrag muss innerhalb von drei Wochen gestellt werden, andernfalls droht, ganz klar, Strafverfolgung. Weitere Insolvenzstraftatbestände sind in den §§ 283 ff. StGB definiert, die von Bankrott bis zu Verstößen gegen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten reichen. Die Strafen können von Geldstrafen bis hin zu mehrjährigen Freiheitsstrafen reichen, was die Ernsthaftigkeit der Angelegenheit unterstreicht.
Die juristische Aufarbeitung des Skandals ist bereits in vollem Gange, und die kommenden Prozesse könnten weitreichende Folgen haben, nicht nur für die Angeklagten, sondern auch für die betroffenen Anleger und die Stadt Fellbach. Der aktuelle Eigentümer, die Adler Group, plant eine Umwandlung des Projekts in kleinere, preiswertere Mietwohnungen. Doch der Baustopp, der seit Jahren anhält, wirft Fragen auf, ob und wann das Projekt tatsächlich weitergeführt wird. Viele Menschen warten auf Klarheit – sowohl die betrogenen Anleger als auch die Bewohner von Fellbach, die sich mit der unvollendeten Bauruine konfrontiert sehen. Die nächsten Monate könnten entscheidend sein.