In den letzten Tagen hat sich in der Region Baden eine hitzige Diskussion entfacht, die die Tierschutzbewegung auf Trab hält. Marcus Serringer, Geschäftsführer des Tiermedizinischen Zentrums Teesdorf, hat sich laut einem Bericht auf meinbezirk.at lautstark über die niederösterreichische Landesregierung beschwert. Der Grund? Eine vermeintliche Blockade bei Tierrettungsmaßnahmen, die dringend notwendig wären. Tierschutzorganisationen und engagierte Privatpersonen sind seit Jahren bemüht, eine effektive Tierrettung in Niederösterreich zu etablieren. Doch die Landesregierung scheint den Fortschritt zu bremsen, indem sie eine neue Anweisung herausgibt, die besagt, dass verletzte Wildtiere, insbesondere geschützte Arten wie Biber und Fischotter, sich selbst überlassen werden sollen.

Die Entscheidung, verletzte Tiere nicht zu retten, sondern sie in der Natur zu belassen, wird durch die Argumentation gestützt, dass diese Stellen mit der Pflege vieler Tiere überfordert seien und das Sterben in der Wildbahn ein natürlicher Prozess darstelle. Das sorgt nicht nur für Unmut, sondern auch für Entsetzen bei Serringer. Er kritisiert, dass Polizisten in der Ausbildung lernen, Tiere mit der Dienstwaffe zu erschießen, während gleichzeitig anderen Helfern das Retten der Tiere untersagt wird. Die Unterstellung, dass Tierschutzorganisationen und Tierärzte nicht kompetent seien, schlägt dem Fass den Boden aus. „Polizisten, die helfen wollen, werden von der Landesregierung daran gehindert, Tieren zu helfen“, so Serringer. „Das führt nur dazu, dass die Tiere unnötigem Leid ausgesetzt werden.“

Rechtliche Grauzonen und tierische Schicksale

Doch wie sieht die rechtliche Grundlage für den Umgang mit verletzten Wildtieren tatsächlich aus? Laut den Informationen der NÖ Landesregierung gibt es eine unklare Regelung, die von der Tierart abhängt. Wildtiere gelten nicht als domestizierte Tiere und leben in der freien Natur. Hier spielt die natürliche Selektion eine große Rolle – die Überlebensfähigkeit ist oft von der Anpassung an die Umwelt abhängig. Interessanterweise überleben beispielsweise nur 15-30% der Fischotter die ersten drei Lebensjahre. Das ist schon ein ganz schöner Brocken, wenn man darüber nachdenkt.

Die Eingriffe des Menschen müssen also im Einzelfall abgewogen werden, und im Normalfall sollten die Tiere in der Natur belassen werden. Es gibt verschiedene Entwicklungsstufen bei Vögeln, die den Eingriff beeinflussen können. Elterntiere geben ihre Jungen aus unterschiedlichsten Gründen auf, was oft zu einem Dilemma für Tierschützer führt. Auch die Stressfaktoren, die beim Fangen, Transport und der Pflege von Wildtieren entstehen, sind nicht zu vernachlässigen. Ein weiteres Problem ist, dass die medizinische Versorgung von Wildtieren nicht von der NÖ Landesregierung übernommen wird – das bedeutet für viele Tierschutzorganisationen eine enorme finanzielle Belastung.

Praktische Empfehlungen für den Umgang mit Wildtieren

Im Falle von verletzten Tieren, die dem Jagdrecht unterliegen, sollte der Jagdausübungsberechtigte oder die Polizei informiert werden. Bei Verkehrsunfällen mit Wildtieren ist ebenfalls die Polizei zu verständigen. Die NÖ Landesregierung empfiehlt, in solchen Fällen Kontakt mit einer Wildtierhotline oder einem Tierarzt aufzunehmen. Besonders geschützte Arten wie Biber und Fischotter dürfen nicht aus der Natur entnommen werden – der Schutz dieser Tiere ist also von höchster Priorität.

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Das Thema Tierschutz und der Umgang mit verletzten Wildtieren ist komplex, und es gibt viele Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation in Niederösterreich weiterentwickelt und ob die Landesregierung ihre Haltung überdenkt. Die Stimmen der Tierschützer und der engagierten Bürger werden sicherlich nicht verstummen, und vielleicht gibt es bald einen Lichtblick für die Tiere, die unsere Unterstützung brauchen.