Heute ist der 20.04.2026 und die Stadtgemeinde Bruck an der Leitha sucht einen neuen Pächter für den traditionsreichen Würstelstand bei der Volksschule am Hauptplatz 3. Der Standort ist ideal, denn in der Nähe befinden sich nicht nur eine Pfarrkirche, sondern auch zahlreiche Verwaltungs-, Dienstleistungs- und Handelsbetriebe sowie die Volksschule selbst. Diese Lage verspricht potenziell viele hungrige Kunden.

Der Imbissstand, der verpachtet wird, soll als klassischer „Wiener Würstelstand“ betrieben werden. Alternativen wie Döner- oder Burgerstände sind ausdrücklich nicht erwünscht. Der Verkaufsstand hat eine Größe von etwa 7 m², ergänzt durch 6 m² überdachte Lagerfläche und eine Freifläche. Außerdem werden alle Betriebsgegenstände und das Geschirr mitverpachtet, was den Einstieg erleichtert.

Pachtbedingungen und -verpflichtungen

Der Pachtvertrag beginnt am 1. Juli 2026 und ist zunächst auf zwei Jahre befristet, mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum 31. Dezember. Ein umfassendes Sanierungskonzept für den Imbissstand muss innerhalb dieser zwei Jahre vorgelegt werden; andernfalls endet der Pachtvertrag ohne Verlängerung. Bei Genehmigung eines neuen Konzeptes besteht die Möglichkeit, einen Langzeitpachtvertrag über mindestens zehn Jahre abzuschließen.

Der Pachtzins beträgt € 1.000,- netto, und ist monatlich im Nachhinein zu zahlen. Außerdem sind Umsatzsteuer und Betriebskosten zu berücksichtigen. Zudem trägt der Pächter die Kosten für Ersatzanschaffungen und Reparaturen. Es ist wichtig, dass der Pächter gewerberechtliche Genehmigungen einholt und alle Vorschriften einhält, um einen reibungslosen Betrieb zu gewährleisten.

Bewerbung und Anforderungen

Interessierte können sich bis zum 15. Mai 2026 schriftlich bei der Stadtgemeinde Bruck an der Leitha bewerben. Die Bewerbung sollte ein Betriebskonzept, das geplante Speisenangebot, ein Abfallkonzept und Referenzen enthalten. Rückfragen sind per E-Mail an stadt@bruckleitha.at möglich.

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Der Pachtvertrag selbst ist ein rechtlich bindendes Dokument, das die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt. Dabei hat der Pächter das Recht, die Früchte der gepachteten Sache zu nutzen, was ihn von einem Mieter unterscheidet. Zu den wichtigen Klauseln im Pachtvertrag gehören unter anderem die Höhe des Pachtzinses, die Laufzeit sowie Regelungen zur Erhaltung des Pachtobjektes und zur Kündigung. Ein schriftlicher Pachtvertrag ist zwar nicht zwingend erforderlich, wird jedoch aufgrund der Dauer von mehr als zwei Jahren empfohlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Für alle, die einen klassischen Würstelstand in Bruck an der Leitha betreiben möchten, bietet sich hier eine hervorragende Chance. Der Standort, die Unterstützung durch die Stadtgemeinde und die klaren Rahmenbedingungen schaffen ein vielversprechendes Umfeld für eine nachhaltige Geschäftsidee.