Heute ist der 7.06.2026 und in Gänserndorf gibt es Neuigkeiten, die vor allem die Weinbauern und Rebenbesitzer im Weinviertel betreffen. Die niederösterreichische Landesregierung hat Anfang Juni eine neue Verordnung beschlossen, die die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade in bestimmten Regionen vorschreibt. Diese kleine Schädling hat es in sich, denn sie kann Goldgelbe Vergilbung, eine gefährliche Rebenkrankheit, übertragen. Bisher ist diese Krankheit in Niederösterreich nicht nachgewiesen, aber die steigenden Rebzikadenpopulationen und die Erfahrungen aus anderen Regionen, wo bereits Weingärten gerodet werden mussten, machen die Maßnahmen dringend erforderlich.

Die Verordnung betrifft nicht nur Weinbaubetriebe, sondern auch private Rebenbesitzer, Gemeinden und öffentliche Parks. Besonders die Bezirke Gänserndorf, Hollabrunn und Mistelbach sind betroffen, und das vor allem in Gebieten rund um Dürnkrut, Hadres, Seefeld-Kadolz, Drasenhofen, Ottenthal, Poysdorf und Wildendürnbach. Hier muss nun verpflichtend gegen die Rebzikade vorgegangen werden. Ein Ziel der Maßnahmen ist es, die Rebzikadenpopulation einzudämmen, bevor es zu einem größeren Problem kommt.

Maßnahmen und Verantwortlichkeiten

Die Rebzikaden erreichen Mitte Juni das dritte Larvenstadium, und das ist der Zeitpunkt, an dem die Bekämpfung entscheidend wird. Verdacht auf Goldgelbe Vergilbung muss unverzüglich gemeldet werden. Die Verantwortung dafür liegt beim Referat Wein- und Obstbau der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer. Wenn Behörden einen bestätigten Befall feststellen, müssen symptomtragende Rebstöcke innerhalb von zwei Wochen gerodet werden. Bei mehr als 20 Prozent Befall ist eine Rodung der gesamten Anlage erforderlich. Das klingt drastisch, aber die Gesundheit der Reben hat oberste Priorität.

Für Weinbaubetriebe ohne aufrechten Bio-Kontrollvertrag und ohne Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen“ gibt es eine gewisse Freiheit: Sie dürfen alle in Österreich zugelassenen Pflanzenschutzmittel gegen die Amerikanische Rebzikade anwenden. Wer jedoch an der ÖPUL-Maßnahme teilnimmt, darf nur „Bio-Mittel“ verwenden, die den strengen Vorgaben der Verordnung (EU) 2018/848 entsprechen. Das bedeutet, dass eine vorherige Beratung durch die Bezirksbauernkammer oder Landwirtschaftskammer empfohlen wird, um rechtliche Stolpersteine zu vermeiden.

Die Gefahren der Rebzikade

In den angrenzenden Ländern Tschechien und Slowakei ist die Goldgelbe Vergilbung bereits weit verbreitet, und auch in der Steiermark sowie im Burgenland wurden Fälle nachgewiesen. Die Situation ist ernst, denn auch in Gebieten mit geringem Auftreten der Rebzikade wird der Einsatz pflanzenstärkender Maßnahmen und Insektizide empfohlen. Das Monitoring zeigt, dass die Rebzikadenpopulationen in den letzten Jahren gestiegen sind, und da will man einfach nicht tatenlos zusehen.

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Aktuelle Informationen zur Verbreitung der Amerikanischen Rebzikade sind über die Plattform insect-watch.at verfügbar. Manchmal sind es gerade die kleinen Maßnahmen, die große Auswirkungen haben können. Die Rodung von symptomtragenden Rebstöcken wird angeraten, um die Verbreitung zu verhindern. Schließlich will jeder Winzer seine Reben gesund halten und die Qualität seiner Weine sichern.

Die neue Verordnung ist ein Schritt, der sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringt. Es bleibt abzuwarten, wie die Weinbauern und Rebenbesitzer in den betroffenen Gebieten darauf reagieren werden. Eines ist klar: Die Zukunft der Reben im Weinviertel hängt von der Zusammenarbeit und der schnellen Umsetzung dieser Maßnahmen ab. Jeder, der in der Weinbranche tätig ist, sollte auf der Hut sein und sich rechtzeitig informieren. Nur so kann man der Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung die Stirn bieten!