Wasserzähler-Austausch in Horn: Dringlicher Handlungsbedarf bis 2027
In Horn steht die Stadtgemeinde vor einer wichtigen Herausforderung: Der Austausch von 1.490 Wasserzählern muss zügig vorangetrieben werden. Grund dafür ist ein Rückstand bei den Eichungen, der nach einer Kontrolle durch das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) aufgedeckt wurde. Bürgermeister Gerhard Lentschig erklärt, dass diese Verzögerungen vor allem auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind. Bis zur nächsten Kontrolle im zweiten Halbjahr 2027 ist es nun dringend nötig, ein durchdachtes Konzept umzusetzen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Der Zeitplan für den Austausch sieht vor, dass in den Sommermonaten rund 300 Zähler durch die Mitarbeiter des Horner Wasserwerks gewechselt werden. Ab September wird die Firma Makron Hainböck den Austausch von 1.000 Zählern übernehmen. Dafür sind Kosten in Höhe von 53.000 Euro veranschlagt. Die restlichen Wasserzähler sollen bis zum ersten Halbjahr 2027 erneuert werden. Doch die Stadt sieht sich auch Herausforderungen gegenüber: Personalengpässe und der zusätzliche Aufwand durch Anschreiben und Terminvereinbarungen verstärken den Rückstand. Lentschig betont, wie wichtig es ist, schnell zu handeln.
Wasser ist wertvoll
Ein positiver Aspekt ist, dass der Wasserverbrauch in Horn sich beruhigt hat. Laut Lentschig entwickelt sich die Situation in eine gute Richtung. Dennoch bleibt die Notwendigkeit, einen bewussten Umgang mit Wasser weiter zu fördern. „Wasser ist ein wertvolles Gut und keine Selbstverständlichkeit“, so der Bürgermeister. Das Thema Wasser und dessen Abrechnung hat auch rechtliche Dimensionen: Die Wasserabrechnung ist nur mit geeichten Wasserzählern zulässig. Städte und Gemeinden sind für die Trinkwasserversorgung ihrer Einwohner verantwortlich und müssen die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Die eichrechtlichen Vorschriften garantieren die korrekte Messung des gelieferten Wassers. Wasserversorger müssen sicherstellen, dass die verbrauchte Wassermenge durch einen Wasserzähler erfasst wird, der den geltenden Vorschriften entspricht. Diese Vorschriften beinhalten unter anderem, dass Wasserzähler alle sechs Jahre überprüft oder ausgetauscht werden müssen. Das neue Mess- und Eichgesetz (MessEG), das seit dem 1. Januar 2015 in Kraft ist, reformierte das Eichrecht und sorgt dafür, dass nur geeichte Wasserzähler verwendet werden dürfen.
EU-Richtlinien und Verbraucherschutz
Auf europäischer Ebene sorgt eine Richtlinie der EU dafür, dass die Mitgliedsstaaten ihre Rechtsvorschriften zur Bereitstellung von Messgeräten harmonisieren. Die Richtlinie 2014/32/EU legt die Grundlagen für die Messgeräte fest, die zur Gewährleistung der Messgenauigkeit und des Verbraucherschutzes unerlässlich sind. In Deutschland wird dies durch das Mess- und Eichgesetz sowie die Mess- und Eichverordnung geregelt. Diese Regelungen sind nicht nur für die Städte und Gemeinden wichtig, sondern auch für die Verbraucher, die sich auf die Richtigkeit ihrer Wasserabrechnung verlassen müssen.
Die Einhaltung dieser Vorschriften ist nicht nur eine Frage der Gesetzgebung, sondern auch eine Frage des Vertrauens zwischen Wasserversorgern und Verbrauchern. Letztlich geht es darum, dass jeder in Horn und darüber hinaus auf die Qualität und Genauigkeit seiner Wasserabrechnung vertrauen kann. Die kommenden Monate werden zeigen, wie schnell und effizient die Stadtgemeinde Horn die notwendigen Schritte umgesetzt bekommt.
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