Heute ist der 4.05.2026 und wir blicken auf die beeindruckende Karriere von Josef Prirschl, einem herausragenden Vertreter der Wirtschaft in Melk. Im zarten Alter von 19 Jahren übernahm er 1991 die Tabaktrafik, die seit 1956 im Familienbesitz war. Seitdem hat sich viel verändert. Die Trafik wurde nicht nur von 18 m² auf stolze 61 m² Verkaufsfläche ausgebaut, sondern auch modernisiert, sodass sie heute jeden Besucher in einem neuen Licht empfängt.
Prirschl ist kein gewöhnlicher Trafikant. Er gilt als Vorreiter in der Branche und hat die Trafik als Teststandort für neue Produkte etabliert. Diese Rolle als Testtrafik für den Tabakwarengroßhandel und andere Partner hat ihm nicht nur Respekt, sondern auch einen gewissen Einfluss eingebracht. Dabei ist er nicht nur in der Verkaufsfläche aktiv, sondern auch in der Ausbildung von zukünftigen TrafikantInnen. Das Ausbildungskonzept, das er federführend entwickelt hat, bietet vielfältige Ausbildungsmöglichkeiten und zeigt sein Engagement für die Branche.
Einflussreiche Positionen und Innovationen
Seine unternehmerische Weitsicht und gesellschaftliche Verantwortung wurden auch vom WKNÖ-Präsidenten Wolfgang Ecker gewürdigt. Prirschl war nicht nur Bezirksvertrauensperson, sondern auch Mitglied im Landes- sowie Bundesgremialausschuss. Ein bedeutender Schritt in seiner Karriere war die Einführung des Systems zur täglichen Übertragung der Verkaufsdaten. Dieses System hat die bedarfsgerechte Belieferung optimiert und die Überbelieferungen erheblich reduziert. Heute ist das Programm „EH2000“ ein Standard beim Zeitungsvertrieb in Österreichs Trafiken.
Besonders hervorzuheben ist auch seine Rolle bei der Verlängerung der Glücksspielkonzession für die Österreichischen Lotterien. Prirschl hat nicht nur Funktionen wie den Bundesobmann der Trafikanten inne, sondern hat auch ein Handelsspannenmodell sowie ein Bewertungsmodell für Trafikübergaben entwickelt. Diese Initiativen zeigen, wie sehr er sich für die Interessen seiner Kollegen einsetzt.
Regulierung des Glücksspiels
Spannend wird es, wenn wir die rechtlichen Aspekte des Glücksspiels betrachten. Laut den europäischen Richtlinien, wie im GlüStV § 24 und GWB § 155 festgelegt, ist die Erteilung einer Erlaubnis für Glücksspiel keine Dienstleistungskonzession, sondern eine behördliche Maßnahme. Dies bedeutet, dass die Regulierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten im Glücksspielsektor ganz klar strukturiert ist. Die Regelungen schaffen Transparenz und sorgen dafür, dass die Erlaubnisse objektiv und bekannt erteilt werden.
In der Praxis sieht das jedoch oft anders aus. Ein Beispiel aus der Rechtsprechung zeigt, dass eine Klage auf Aufhebung eines Erlaubnisbescheids unzulässig war, da die Klägerin keine Klagebefugnis nachweisen konnte. Dies wirft Fragen darüber auf, wie zugänglich oder transparent die Verfahren tatsächlich sind und ob sie den Betroffenen gerecht werden.
Josef Prirschl, seit 2021 Vertreter der Sparte Handel der Wirtschaftskammer NÖ im Entscheidungsgremium der NÖ Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Einkaufs in Stadt- und Ortszentren (NAFES), ist sich dieser Herausforderungen bewusst. Er hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Belange der Trafikanten und der gesamten Branche aktiv zu vertreten und weiterzuentwickeln.