In der Kreisstadt Neunkirchen hat die Ernennung einer neuen Schiedsperson für Aufsehen gesorgt. Amtsgerichtsdirektor Johannes Schmidt-Drewniok hat Christian Ruffing als neue Schiedsperson verpflichtet. Ruffing wurde am 4. Februar 2026 auf Empfehlung des Ortsrates für Furpach-Kohlhof-Ludwigsthal vom Stadtrat Neunkirchen gewählt. Diese Entscheidung wurde in einem feierlichen Rahmen getroffen, bei dem auch Ortsvorsteher Alexander Lehmann sowie die erfahrenen Schiedspersonen Oliver Zangerle und Peter Müller anwesend waren, die die Schiedsbezirke 3 (Wiebelskirchen) und 4 (Hangard, Münchwies) betreuen.

Dieter Kuhn, der neu gewählte Vorsitzende der Bezirksvereinigung Saarland-Ost des Bundes Deutscher Schiedsmänner (BDS), stellte sich ebenfalls vor. In seiner Ansprache betonte Schmidt-Drewniok die wichtige Verantwortung, die das Amt der Schiedspersonen mit sich bringt. Schließlich spielen diese eine entscheidende Rolle bei der Konfliktlösung und tragen zur Stabilität der Gemeinschaft bei.

Die Suche nach einer weiteren Schiedsperson

Aktuell sucht die Kreisstadt Neunkirchen eine Schiedsperson für den Schiedsbezirk 1, der die Gebiete Neunkirchen Unterstadt und Wellesweiler umfasst. Interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich beim Hauptamt der Kreisstadt Neunkirchen unter der Telefonnummer (06821) 202-188 oder per E-Mail zu melden. Die Schiedspersonen stehen in der Bevölkerung oft als erste Anlaufstelle für Konflikte zur Verfügung und versuchen, in einem entspannten Rahmen eine gütliche Einigung zu erzielen.

Die Bedeutung der Schiedspersonen wird in Zeiten zunehmender Streitigkeiten besonders deutlich. Viele Bürgerinnen und Bürger ziehen es vor, „zu vertragen“ statt „zu klagen“. Gerade in nachbarrechtlichen Streitigkeiten, Auseinandersetzungen um Geldforderungen oder bestimmten Straftaten, bei denen kein öffentliches Interesse an einer Verfolgung besteht, können Schiedspersonen vermitteln. Ein solcher Schlichtungsversuch kann oft langwierige Gerichtsverfahren und die damit verbundenen Belastungen vermeiden.

Das Verfahren der Streitbeilegung

Für Auseinandersetzungen, die in die Zuständigkeit des Schiedsamtes fallen, gilt es, die örtlich zuständige Schiedsperson zu kontaktieren. Die Zuständigkeit richtet sich hierbei nach dem Wohn- oder Firmensitz des Antragsgegners. Der Prozess beginnt mit einer schriftlichen oder mündlichen Antragstellung, in der die relevanten Daten und der Streitgegenstand aufgeführt werden. Die Schiedsperson bemüht sich dann, einen Termin zur Klärung der Sichtweisen der Parteien zu vereinbaren, mit dem Ziel, Spannungen abzubauen und eine Einigung zu erzielen.

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Das Schlichtungsverfahren verursacht geringe Kosten, die zwischen 15 und 60 Euro liegen können, je nach Komplexität des Falls. Gebühren können ermäßigt oder sogar erlassen werden. Es ist ein wichtiger Aspekt des Landesschlichtungsgesetzes, dass ein obligatorisches vorgerichtliches Streitschlichtungsverfahren für bestimmte bürgerliche Rechtsstreitigkeiten besteht. Klageerhebung bei Gericht ist somit erst nach der Durchführung des Schlichtungsverfahrens zulässig.

Insgesamt zeigen die Entwicklungen in Neunkirchen, wie wichtig die Rolle der Schiedspersonen ist, um Konflikte in der Gemeinschaft auf friedliche Weise zu lösen. Die Stadtverwaltung setzt auf die aktive Mitwirkung der Bürger und stärkt somit das soziale Miteinander in der Region.