In Wiener Neustadt, wo die Uhren manchmal etwas langsamer zu ticken scheinen, wurden am Dienstag die Urteile in einem spektakulären Prozess um Testamentsbetrug verkündet. Die 45-jährige Erstangeklagte, die als Masseurin arbeitete, hatte sich offenbar mehr als 1,2 Millionen Euro erschlichen. Das alles begann, als sie 2015 den betagten Unternehmer kennenlernte und 2019 dessen Pflege übernahm. Der Pensionist hatte vor, sein Vermögen der Gemeinde zu vermachen. Doch dann kam alles anders.

Im Jahr 2020 plante die Erstangeklagte, das Testament des Unternehmers zu fälschen. Sie engagierte einen Doppelgänger, der dem Unternehmer ähnlich sah – ganz die Masche eines Erbschleichers. Der Doppelgänger wurde nicht schlecht bezahlt: Zunächst 20.000 Euro und später nochmal 100.000 Euro für seine Mitwirkung. Am 17. November 2020 wurde ein Schenkungsvertrag auf den Todesfall beim Notar aufgesetzt, in dem die 45-Jährige als Alleinerbin eingesetzt wurde. Tragischerweise starb der Unternehmer im Februar 2021. Die Erstangeklagte erhielt einen Nachlass von mindestens 1.235.500 Euro.

Die Urteile und deren Hintergründe

Die Hauptangeklagte wurde wegen schweren Betrugs zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Zwei Helfer, die als Beitragstäter agierten, erhielten ebenfalls Haftstrafen. Der 70-jährige Zweitangeklagte, der elf einschlägige Vorstrafen hatte, vermittelte den Doppelgänger und wurde zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der 63-jährige Drittangeklagte, der die Hauptbeschuldigte und den Doppelgänger zum Notar chauffierte, erhielt eine teilbedingte Haftstrafe von drei Jahren, davon ein Jahr unbedingt. Diese Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.

Wenig später wurden die Mordermittlungen gegen die Erstangeklagte eingestellt, da keine Hinweise auf Fremdverschulden gefunden wurden. Eine Handschriftenuntersuchung offenbarte, dass die Unterschrift im Testament nicht mit den Vergleichsunterschriften des Unternehmers übereinstimmte. Es ist ein eindrückliches Beispiel, wie komplex und belastend der Bereich des Erbrechts sein kann, vor allem wenn es um Fälschungen geht. Fälschungen handschriftlicher Testamente sind ein häufiges Problem, das Erbschleicherei begünstigt.

Rechtliche Aspekte der Testamentsfälschung

Das Nachlassgericht spielt eine zentrale Rolle, wenn es darum geht, die Echtheit eines Testaments zu überprüfen. Der Ablauf ist oft kompliziert: Das Gericht prüft nicht sofort die Echtheit, sondern lediglich die Form und den Inhalt des Testaments. Bei Zweifeln, etwa von benachteiligten Angehörigen, kann eine gerichtliche Prüfung angestoßen werden. Diese kann durch forensische Gutachten unterstützt werden, um die Handschrift zu vergleichen. Interessanterweise trägt derjenige, der die Echtheit des Testaments bestreitet, die Beweislast. Es ist also nicht an der Gegenseite, die Unwahrheit zu beweisen.

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Wenn ein Testament als gefälscht gilt, drohen Strafen gemäß § 267 StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Zudem können Fälscher aufgrund ihrer Taten erbunwürdig werden, was die Erbfolge nachhaltig beeinflusst. Und das ist nicht nur ein juristisches Problem, sondern kann auch zu emotionalen Konflikten innerhalb der Familie führen. Testamentsfälschungen sind nicht nur rechtlich komplex, sie belasten auch die betroffenen Angehörigen enorm.

Der Fall aus Wiener Neustadt zeigt, wie wichtig es ist, die Echtheit eines Testaments zu überprüfen. Die Verfahren sind oft alles andere als einfach. Manchmal ist es wie ein Krimi, der im Gerichtssaal fortgesetzt wird. Wer in die Fänge von Erbschleichern gerät, muss sich auf eine aufwendige und nervenaufreibende rechtliche Auseinandersetzung gefasst machen.

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