Falschaussage im Finanzministerium: Ermittlungen gegen Thomas Schmid nehmen Fahrt auf
In Braunau sorgt ein aktueller Fall von Falschaussage für Aufregung. Thomas Schmid, der ehemalige Generalsekretär im Finanzministerium und Ex-Chef der ÖBAG, sieht sich ernsthaften Vorwürfen gegenüber. Ex-Kanzler Sebastian Kurz hat ihn im April wegen Falschaussage angezeigt. Die Vorwürfe beziehen sich auf die Postenbesetzung im Finanzamt Braunau-Ried-Schärding. Dabei geht es um die Behauptung, Schmid habe im Prozess zur Besetzung des Finanzamts die Sachlage falsch dargestellt, was für die Staatsanwaltschaft Linz die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens nach sich zog. Interessanterweise wurde dieses Verfahren dann an die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) übergeben, die sich allerdings recht schnell für nicht zuständig erklärte.
Die Situation wird durch die Tatsache verkompliziert, dass die WKStA gegen ihren eigenen Kronzeugen ermittelt. Das hat für ordentlich Wirbel gesorgt. Die Generalprokuratur wurde eingeschaltet, um die Zuständigkeit zu klären. Am Dienstag fiel die Entscheidung: Die Staatsanwaltschaft Linz bleibt für die Ermittlungen gegen Schmid verantwortlich. Die Causa wird am Linzer Landesgericht behandelt. Besonders spannend ist, dass die WKStA bereits im Februar ein Verfahren zur Postenbesetzung im Finanzamt Braunau abgeschlossen hat und dabei keinen „engen sachlichen Zusammenhang“ zur Falschaussage sah. Dennoch besteht ein solcher Zusammenhang, da bereits Anklage beim LG Linz erhoben wurde.
Ermittlungen und Vorwürfe
Die Vorwürfe, die gegen Schmid im Raum stehen, sind nicht zu unterschätzen. Im Rahmen des Verfahrens wurde auch die frühere Besetzung des Finanzamts in Freistadt thematisiert. Schmid selbst gab an, von dieser Besetzung „wenig bis gar nichts“ mitbekommen zu haben. Ein Finanzbeamter berichtete jedoch, dass Schmid auf Geheiß den Bestgereihten im Hearing für den Chefsessel in Freistadt aufgefordert hat, den Posten nicht anzutreten. Zudem gab es Interventionsversuche durch Schmid zugunsten des Bürgermeisters, der später die Leitung des Finanzamts Braunau erhielt. Es ist also ein ganz schön komplexes Geflecht, das da aufgedeckt wird.
Ex-Kanzler Kurz hat Schmid also nicht einfach so angezeigt. Laut ihm könnte die Falschaussage ernsthafte Konsequenzen für die Integrität des gesamten Verfahrens haben. Die Staatsanwaltschaft Linz hat das neue Ermittlungsverfahren auf Basis einer Sachverhaltsdarstellung von Kurz eingeleitet. Man fragt sich, wie es weitergeht – und ob Schmid tatsächlich die Zeugenstandards verletzt hat, die für solche Verfahren entscheidend sind.
Der Weg in die Justiz
Für die beteiligten Akteure bedeutet dies ein aufreibendes Verfahren. Die WKStA, die in der Vergangenheit immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit stand, muss sich jetzt mit den Eigenheiten dieses speziellen Falls auseinandersetzen. Die Behörde hat an sich einen klaren Fahrplan, hat aber festgestellt, dass in diesem Fall kein enger sachlicher Zusammenhang zur eigenen Tätigkeit besteht.
Für alle, die sich über den Stand der Dinge informieren wollen, stehen die Türen der WKStA offen. Parteienverkehr findet dienstags von 8:00 bis 12:00 Uhr statt, eine Terminvereinbarung ist jedoch erforderlich. Wer dringende Anliegen hat, sollte sich an die nächstgelegene Polizeidienststelle wenden. Diese Situation zeigt einmal mehr, wie verwoben die Strukturen innerhalb der Justiz sind und wie schnell sich die Dinge ändern können.
Die nächsten Wochen werden zeigen, wie sich die Lage um Thomas Schmid entwickelt und ob seine Aussage tatsächlich als Falschaussage gewertet wird oder nicht. Die Öffentlichkeit bleibt gespannt.
