Postenschacher-Prozess in Österreich: Neue Wendungen und politische Verwicklungen
In der österreichischen Politlandschaft geht es derzeit turbulent zu. Der Postenschacher-Prozess, der um den ehemaligen ÖVP-Klubchef August Wöginger und einige Beamte kreist, hat neue Wendungen genommen. Vor wenigen Tagen wurden die angeklagten Personen, darunter Wöginger, nicht rechtskräftig verurteilt. Dies ist nur ein Teil der Geschichte, denn die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat sich erneut mit dem Thema Finanzamt beschäftigt. Man fragt sich: Was steckt dahinter?
Vieles dreht sich um den Kronzeugen Thomas Schmid, der in einer anonymen Anzeige beschuldigt wird, bereits vor Wögingers Intervention für den ÖVP-Mann Michael L. tätig geworden zu sein. Interessanterweise hatte die WKStA zuvor die Theorie aufgestellt, dass der Vorstandsjob im Finanzamt Braunau ein „Trostpreis“ für L. war, nachdem er bei einem Hearing in Freistadt gescheitert war. Sektionschef Hans Georg K. wurde auch in den Fokus gerückt, als er einen anderen Kandidaten zum Rückzug aufforderte, um L. die Nachrückmöglichkeit zu geben. Doch die Sache ist kompliziert: K. konnte sich bei einer Befragung nicht erinnern, wer ihn zu diesem Anruf gedrängt hat.
Neue Entwicklungen im Fall Schmid
In einem Prozess in Linz tauchte eine neue Wendung auf: Ex-Sektionschef K. erinnerte sich plötzlich, dass Schmid sein Auftraggeber war. Unklar bleibt jedoch, ob die WKStA das bereits laufende Falschaussage-Verfahren aus Linz übernehmen wird. In der Linzer Staatsanwaltschaft gibt es weitere Anzeigen gegen Schmid, die den Verdacht erhärten könnten, dass hier mehr im Argen liegt.
Die WKStA untersucht zudem eine Anzeige, die ursprünglich bei der Staatsanwaltschaft Wien eingereicht wurde. Das schriftliche Urteil aus dem Postenschacher-Prozess wird in den nächsten Wochen erwartet, und die Spannung steigt. Bei der mündlichen Urteilsverkündung wurde Schmid als „glaubwürdig“ bezeichnet, während K. nicht gerade mit Lob um sich warf.
Doch die Verwicklungen gehen weiter. Ex-Kanzler Sebastian Kurz hat eine Anzeige gegen Schmid wegen Falschaussage im Postenschacher-Prozess eingereicht. Die Staatsanwaltschaft Linz hat in dieser Angelegenheit ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, allerdings hat die WKStA ihre Zuständigkeit verneint und die Angelegenheit an die Generalprokuratur zur Klärung weitergeleitet. Auch die Postenbesetzung im Finanzamt Braunau wurde von der WKStA als beendet erklärt, wobei kein enger sachlicher Zusammenhang zwischen den Vorwürfen und dem Verfahren festgestellt wurde. Komisch, oder?
Die politische Dimension
In den Verhandlungen wurde auch die frühere Besetzung des Finanzamts in Freistadt thematisiert. Schmid selbst gab an, von diesen Besetzungen „wenig bis gar nichts“ mitbekommen zu haben. Eine Beamtin berichtete jedoch von Interventionsversuchen durch Schmid zugunsten eines Bürgermeisters bei der Besetzung des Finanzamts Braunau. In einem weiteren skurrilen Moment sagte ein Finanzbeamter aus, dass er auf Anweisung Schmids den Bestgereihten im Hearing für den Chefsessel in Freistadt gebeten habe, den Posten nicht anzutreten. Das wirft Fragen auf – wie viel Einfluss hatte Schmid wirklich?
Die Anklage gegen Wöginger und die beiden Beamten wegen Amtsmissbrauchs ist nicht zu unterschätzen. Sie steht im Zusammenhang mit der Besetzung des Vorstandes des Finanzamtes Braunau Ried Schärding (FA BRS). Unter dem Vorwurf, dass ein Kandidat aus parteipolitischen Gründen bevorzugt wurde, obwohl andere Bewerber besser geeignet waren, wird die rechtliche Dimension des Verfahrens immer klarer. Der Vorwurf, dass mitbewerbende Personen in ihrem Recht auf Gleichbehandlung und objektive Beurteilung geschädigt wurden, ist ein schwerwiegender Vorwurf.
Wöginger wird als Bestimmungstäter angeklagt, da er angeblich einen parteifreundlichen Kandidaten unterstützt hat. Der Einfluss von Schmid auf einen der mitangeklagten Beamten könnte sich als entscheidend herausstellen. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits Rechtsverletzungen und Diskriminierung bei der Postenbesetzung festgestellt, und die Bundes-Gleichbehandlungskommission schloss sich dieser Sichtweise an. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Dinge weiterentwickeln und welche neuen Enthüllungen ans Licht kommen. Die Aufarbeitung des Verfahrenskomplexes geht weiter, und die Öffentlichkeit ist gespannt auf die nächsten Schritte.
Bleibt nur zu hoffen, dass die Sache bald ein Ende findet – oder wird es noch mehr Enthüllungen geben, die uns erneut überraschen?
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