In Rohrbach-Berg gibt es Grund zur Freude! Die Volksschule wurde mit dem Gütesiegel „Kinderrechte Schule OÖ“ ausgezeichnet, und das ist wirklich eine tolle Sache. Diese Auszeichnung wird von der Kinder- und Jugendanwaltschaft des Landes Oberösterreich (KiJA) vergeben und soll besonderes Engagement für die Verankerung von Kinderrechten im Bildungsbereich sichtbar machen. Die Volksschule gehört zu den ersten vier Schulen, die diese Ehrung erhalten haben. Ein Meilenstein, könnte man sagen.

Aber was genau bedeutet das für die Kinder dort? Es geht darum, dass Kinderrechte die Grundlage für ein sicheres, gesundes und chancengerechtes Aufwachsen darstellen. An der Volksschule Rohrbach-Berg wird Partizipation und Inklusion aktiv gelebt. Kinder mit besonderen Bedürfnissen werden in die Ganztagsschule integriert – dabei steht nicht nur die Ausbildung im Vordergrund, sondern auch die gemeinsame Mittagsbetreuung und Nachmittagsangebote. Gesprächsrunden zu Themen wie Vielfalt, gegenseitiger Respekt und unterschiedliche Bedürfnisse fördern das Verständnis und die Wertschätzung unter den Schülern.

Engagement für Kinderrechte

Martin Winkler, der Kinder- und Jugendschutz-Landesrat, hebt die Bedeutung dieser Ehrung hervor. Er betont, dass sie ein Zeichen für das Engagement und die gelebten Kinderrechte in Oberösterreich ist. Die Auszeichnung wird in Kooperation mit der Bildungsdirektion OÖ vergeben und umfasst einen Entwicklungsprozess, der Schulen durch Informationsangebote, Workshops und Beratung unterstützt. Im vergangenen Schuljahr haben vier Schulen in Oberösterreich diesen Weg erfolgreich beschritten.

Der Prozess zur Erlangung des Gütesiegels fokussiert sich auf die Themen Kinderrechte für alle, die Verankerung im Schulteam, verbindliche Festschreibung der Kinderrechte sowie ein individuelles Partizipationsprojekt. Kinder sollen nicht nur lernen, sondern auch aktiv mitgestalten können. Das entspricht dem inklusiven und diversen Ansatz, der darauf abzielt, allen Kindern die Möglichkeit zur Beteiligung zu geben – unabhängig von ihren individuellen Bedürfnissen.

Inklusive Beteiligung und Rechte der Kinder

Artikel 12 der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) besagt, dass jedes Kind das Recht hat, seine Meinung frei zu äußern. Dies wird durch die inklusive Beteiligung gestärkt, die alle gesellschaftlichen Barrieren berücksichtigt, die einer gleichberechtigten Teilhabe im Weg stehen. Der Inklusionsbegriff ist dabei weit gefasst und umfasst sowohl personen- als auch gruppenbezogene Behinderungen. Es ist wichtig, dass Kinder, egal welcher Herkunft oder mit welchen Bedürfnissen, gehört werden. Auch die besonderen Anliegen von Flüchtlingskindern und Kindern mit Behinderungen finden in diesen Bestrebungen Beachtung.

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In diesem Kontext ist es faszinierend zu sehen, wie die Volksschule Rohrbach-Berg nicht nur Kinderrechte lehrt, sondern sie auch aktiv umsetzt. Partizipation hilft den Kindern, Einfluss auf ihr Leben zurückzugewinnen und stärkt ihr Identitätsgefühl. Die Kinder lernen, dass ihre Stimme zählt und dass sie Teil einer Gemeinschaft sind, die Vielfalt schätzt und respektiert.

Diese Entwicklungen in der Volksschule sind ein Schritt in die richtige Richtung und zeigen, wie wichtig es ist, Kinderrechte im Alltag zu verankern. Die Initiativen, die dort ergriffen werden, sind nicht nur für die Schule selbst, sondern auch für die gesamte Gemeinde von Bedeutung, denn sie tragen zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft bei. Wenn Kinder sich sicher und wertgeschätzt fühlen, hat das positive Auswirkungen auf ihre Entwicklung und ihr späteres Leben.

Gerade in Zeiten, in denen soziale und kulturelle Vielfalt immer wichtiger werden, ist es entscheidend, dass Schulen wie die Volksschule Rohrbach-Berg als Vorbilder fungieren. Sie zeigen, dass Inklusion und Partizipation nicht nur theoretische Konzepte sind, sondern lebendige Realitäten, die das Leben von Kindern bereichern können.

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